Drucksache - FDP/001/2010  

Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Sigrun Reese
Federführend:FDP Beteiligt:FDP
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
21.01.2010 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Ostvorpommern das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (“Zebrastreifen“) im Bereich Bahnhofstraße/Hafenstraße auf Höhe des Bahnhofes zu prüfen und sich dafür einzusetzen, dass ein solcher eingerichtet wird.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Die politischen Gremien können Verkehrsmaßnahmen anregen oder beantragen.

 

Je mehr Überquerungshilfen für Fußgänger in einer Stadt vorhanden sind, desto geringer ist die Zahl der Unfälle.

 

Ein Fußgängerüberweg gemäß § 26 der StVO ist dazu ein adäquates Mittel. Entgegen der allgemein verbreiteten Annahme, Fußgängerüberwege seien unsicherer als Fußgänger-Lichtsignalanlagen, belegen Forschungsergebnisse (Schnüll/Mennicken, Sicherheitsstandards von Fußgängerüberwegen, 1998, Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau, Universität Hannover, im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr; Ortlepp, Modell- und Demonstrationsvorhaben, „Fußgängerüberwege in NRW“, 2001, Planerbüro Südstadt Köln, im Auftrag des MWMEV Düsseldorf), dass die sogenannten „Zebrastreifen“ komfortable und sichere Alternativen zu Lichtsignalanlagen und Querungshilfen ohne Fußgängervorrang sind.

 

Zebrastreifen geben den Fußgängern einen eindeutigen Vorrang. Sie bieten im Vergleich zu Ampeln kürzere Wartezeiten, werden von Fußgängern besser angenommen und bieten für die Stadt eine kostengünstigere Alternative. Darüber hinaus wirken sie sich dämpfend auf die Fahrgeschwindigkeiten aus, ohne unmittelbar in den Verkehrsfluss einzugreifen.

 

Eine Überquerung der Straße ist aufgrund der in diesem Bereich hohen Fahrgeschwindigkeiten insbesondere für Kinder und ältere Menschen oder Menschen mit Behinderten, sowie Menschen mit Reisegepäck ohne eine weitergehende Querungshilfe nur schwer möglich. Diese Situation wird sich in Zukunft durch den zunehmenden Schwerlastverkehr auf dem Gelände des Hafens noch verschärfen. Auf diesem Streckenabschnitt gibt es bislang keine Möglichkeit, gefahrlos die Straße zu überqueren. Es sind daher dringend Maßnahmen notwendig, die eine sichere Überquerung der Straße gewährleisten können.

 

Die für einen Zebrastreifen notwendigen örtlichen baulichen Voraussetzungen, wie z. B. abgesenkte, behindertengerechte Borde, Sichtbeziehungen auf die Warteflächen und auf den Fußgängerüberweg sind gegeben.

 

Fußgängerüberwege müssen markiert und auf beiden Seiten beschildert werden. Weiterhin unterliegt die Beleuchtung bestimmten Anforderungen. Fußgänger müssen auch bei Dunkelheit und bei regennasser Fahrbahn auf dem Zebrastreifen deutlich erkennbar sein. Die Lampen dürfen nachts nicht abgeschaltet werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Errichtung eines Zebrastreifens werden auf 6.000,00 EUR geschätzt und sind in den Planungen zur Erstellung der Haushaltssatzung 2010 zu berücksichtigen.