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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 10.03.2003 in der vorliegenden Form.
Sachdarstellung:
Eine Überarbeitung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam wurde erforderlich, da mit dem Beginn des Jahres 2010 die Eingemeindung der Gemeinde Pelsin rechtswirksam wurde. Laut Eingemeindungsvertrag ist die Bildung der Ortsteile Pelsin und Stretense beschlossen worden.
Diese Angelegenheiten sind in der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam zu regeln. Betroffen davon sind Regelungen zu den Ortsteilen, der Ortsteilvertretung, Festlegungen zur Wahl der Ortsteilvertreter und deren Aufgabenbereich, einschließlich der Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit.
Die vorliegende 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam weicht in nachfolgend aufgeführten §§ von der zurzeit noch geltenden Hauptsatzung ab.
1. § 1 Abs. 1 Der zweite Satz wurde gestrichen, da eine Formulierung zu den Ortsteilen neu
im § 13 enthalten ist.
2. § 13 Der gesamte § 13 wurde neu gefasst und beinhaltet die Regelungen zu
Ortsteile/Ortsteilvertretung.
3. § 14 Der gesamte § 14 wurde neu gefasst und beinhaltet die Regelungen zu den
Aufgaben des Ortsteilvertreters.
4. § 15 Der § 15 zum Inkrafttreten der Hauptsatzung wurde neu formuliert.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Wahl von Ortsteilvertretern wird mit jährlichen Mehrausgaben in Höhe von 840,- EUR gerechnet.
Anlagen:
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung vom 02.10.2003-7.Änderung (31 KB) | (64 KB) |