Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen bzw. erforderlichen Gutachten entstehen, freigehalten wird.
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren vorzunehmen.
06.02.2013 - Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Ö 5 - (offen)
14.02.2013 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 10 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschluss:
Beschluss:
Die Vorlage wird zurückverwiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Zweckverband nach Alternativen zu suchen.