Drucksache - FB1/592/2013  

Betreff: Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bienert, Susan   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Erarbeitung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes unter der Voraussetzung der Bereitstellung von Fördermitteln.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Sicherung der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien und der Schutz des Klimas haben aktuell erheblich an Bedeutung gewonnen. Es ist absehbar, dass dies mit zunehmender Verknappung fossiler Energieträger und wachsender Risiken durch den Klimawandel weiter von hoher Bedeutung bleiben wird und der Handlungsdruck steigt.

Die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung sind vor allem darauf gerichtet, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die CO2-Emissionen deutlich abzusenken. Diese Ziele können nur gemeinsam mit vielen anderen Akteuren, insbesondere mit den Kommunen, umgesetzt werden. Die besondere Verantwortung der lokalen Ebene besteht zum einen darin, eine Vorbildfunktion der Kommune gegenüber den Bürgern wahrzunehmen, zum anderen aber auch Maßnahmen anderer Akteure zu initiieren. Es besteht breiter Konsens darüber, dass die nationalen Ziele der Energiepolitik und des Klimaschutzes nur erreicht werden können, wenn gerade auch die Kommunen daran aktiv mitwirken. Um diesem Ziel näher zukommen hat der Bund dafür extra Förderprogramme aufgelegt um die  Kommunen bei ihren Bemühungen zum Klimaschtz  anzuspornen  und finanziell zuunterstützten.

Auch die Städte und Gemeinden der Planungsregion Vorpommern sind aufgefordert, mit der Erstellung und Umsetzung kommunaler Klimaschutzkonzepte die regionalen Klimaschutzziele zu unterstützen.

Die Hansestadt Anklam ist sich ihrer Verantwortung in diesem Prozess bewusst und beabsichtigt die Aufstellung eines Maßnahmekonzeptes zum Klimaschutz für unterschiedliche Handlungsfelder.  Das Klimaschutzkonzept soll als strategische Entscheidungsgrundlage für zukünftige Klimaschutzaktivitäten dienen und gleichzeitig Grundlage für die Inanspruchnahme von konkreten Fördermöglichkeiten entsprechend den Klimaschutzförderichtlinien Bund und Land sein. Ziel des Klimaschutzkonzeptes ist es, ein Programm sinnvoller und umsetzbarer energiesparender und Klima schützender Maßnahmen zu entwickeln. Der Bedarf und die Ausgaben für Energie sollen gesenkt und der Einsatz regenerativer Energien gefördert werden. Das integrierte Klimaschutzkonzept soll alle klimarelevanten Handlungsfelder umfassen. Dazu gehören u.a. die kommunalen Einrichtungen, private Haushalte, der Verkehr, die Energiewirtschaft, die Bereiche Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

 

Das Klimaschutzkonzept beinhaltet:

 

-          Eine Bestandsanalyse, d.h. die Erarbeitung von Energie- und CO2-Bilanzen nach Energieträgern und Sektoren

-          Die Abschätzung von CO2-Minderungspotentialen

-          Die Erarbeitung von Minderungszielen zur CO2-Emission

-          Den Vorschlag eines Maßnahmekatalogs mit Zeitplänen zur Energieeinsparung und zur Minderung von CO2-Emissionen

-          Eine Beurteilung und Bewertung der Maßnahmen hinsichtlich der Kosten (Amortisation), der Minderungseffekte und der regionalen Wertschöpfung

-          Die Aufstellung einer Prioritätenliste mit kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Maßnahmen

-          Einen Vorschlag zur fortschreibenden Erfolgskontrolle in der Umsetzungsphase

 

Bei der Erarbeitung des Konzeptes sind die relevanten Akteure und eine möglichst breite Öffentlichkeit zu beteiligen.

Der Beschluss  zur Erarbeitung eines bestätigten Klimaschutzkonzeptes ist notwendig, da er die Grundlage zur Antragstellung von Fördermittel (31.03.) bildet.