Drucksache - FB1/587/2013  

Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung an Verwaltung zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.
  2. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam bestimmt, dass die Hansestadt Anklam von jeglichen Kosten, die im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Unterlagen bzw. erforderlichen Gutachten entstehen, freigehalten wird.
  3. Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beauftragt die Verwaltung das entsprechende Bauleitplanverfahren vorzunehmen.

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Der Hansestadt Anklam liegt ein Antrag  zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Kläranlage am Schanzenberg durch den Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam vor.

Lt. Aussage des Zweckverbandes soll die derzeitige Behandlung des Klärschlammes auf eine weniger geruchsintensive und mehr umweltfreundliche Technik umgestellt werden.

 

Die bisherige Entwässerung des Klärschlammes unter Einsatz großer Mengen Elektroenergie und zusätzlicher Beimischung von Chemikalien soll in einem naturnahen Verfahren mit minimalem Energieeinsatz ohne Chemikalien entwässert werden.

Bei dem geplanten Verfahren handelt es sich um eine Klärschlammvererdung, d.h. Beete die mit  Schilf bewachsen sind. Diese sollen direkt an der Kläranlage errichtet werden.

In der Bauausschusssitzung am 15.08.2012 wurde das Vorhaben durch den Geschäftsführer der GKU Herrn Strobel und Frau Kaiser (beratender Ingenieur der Prack Consult GmbH Heide) bereits vorgestellt.

 

Es handelt sich hier um ein Vorhaben, welches nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 beurteilt werden kann.

(1)   Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
4. wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll.

 

Gemäß Abs. 3 liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange insbesondere vor, wenn das Vorhaben
1. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht,

2. den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-,
    Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht,

3. schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird.

 

Der Bereich der Kläranlage am Schanzenberg ist gegenwärtig im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung 

Zweckbestimmung - Abwasser ausgewiesen.

Durch die zusätzliche Anordnung der Beete wird Fläche in Anspruch genommen, welche derzeit als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist.

 

Zur Realisierung der geplanten Maßnahme des Zweckverbandes ist die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich am Schanzenberg vorzunehmen. Es wird landwirtschaftliche Fläche in Fläche für Versorgungsanlagen und Abwasserbeseitigung umgewandelt und das dazu erforderliche Verfahren entsprechend Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Antrag des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Anklam

-          Übersichtsplan