Drucksache - FB1/588/2013  

Betreff: Bebauungsplan 1 - 2006 "Industriegebiet Anklam" - Am Lilienthalring (OVP 49) hier: 1. Beschluss über die Annahme des Bebauungsplanes 1 - 2006 als Satzung
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss zur Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt den Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49)  als Satzung.
  2. Die Begründung zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49) wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt den Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49) entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen; dabei ist anzugeben wo der Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über deren Auskunft verlangt werden kann.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 13.12.2012 die Abwägung der beschränkten Beteiligung vorgenommen. Durch das Planungsbüro wurden die Hinweise, Bedenken und Anregungen in die Bebauungsplanunterlagen eingearbeitet.

Das Ergebnis der Abwägung wurde mit Schreiben vom 22.01.2012 den Beteiligten mitgeteilt.

 

Mit dem Satzungsbeschluss wird das Verfahren zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49) zum Abschluss gebracht.

 

Der Bebauungsplan bedarf keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde, da das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan bereits genehmigt wurde.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-          Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49)

-          Begründung zum Bebauungsplan 1 – 2006 „Industriegebiet Anklam“ – Am Lilienthalring (OVP 49)