Drucksache - FB1/589/2013  

Betreff: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 - 1994 "Quartier Nikolaikirchstraße/ Wollweberstraße/ Brüderstraße"
hier: 1. Beschluss über die Annahme der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes
2 - 1994 als Satzung
2. Billigung der Begründung
3. Beschluss zur Bekanntgabe
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Beteiligt:Fachbereich 1 - Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement
Bearbeiter/-in: Bartelt, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße“ als Satzung.
  2. Die Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße entsprechend der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam bekannt zu machen; dabei ist anzugeben wo der Plan und die Begründung während der Dienststunden von jedermann eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.        

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam hat in der Sitzung am 13.12.2012 die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen vorgenommen.

Die vorliegenden Anregungen und  Hinweise wurden in die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße“ eingearbeitet.

Die Einreicher wurden über das Abwägungsergebnis mit Schreiben vom 22.01.2013 informiert.

Mit dem Satzungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße“ zum Abschluss gebracht werden.

 

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden und bedarf somit keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

-  1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
    Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße
-  Begründung zur 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes 2 – 1994 „Quartier
   Nikolaikirchstraße/Wollweberstraße/Brüderstraße