Drucksache - FB2/119/2013  

Betreff: Bestätigung von Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam beschließt die Aufnahme folgender Personen in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl:

 

  1. Frau Marika Hinz
  2. Herr Karl-Dieter Lehrkamp
  3. Herr Bernd Wieczorkowski
  4. Frau Ilona Zerbe
  5. Herr Hartmut Kühn
  6. Herr Jörg Schröder
  7. Frau Brigitte Hohensee
  8. Dr. Uwe Schultz
  9. Frau Andrea Popp
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Amtsperiode der zur Zeit im Amt befindlichen Schöffen endet am 31. Dezember 2013. Für die darauf folgende Amtszeit vom 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2018 werden für das Landgericht Stralsund und das Amtsgericht Greifswald wieder geeignete Personen gesucht, die dieses wichtige Ehrenamt an den betreffenden Gerichten ausüben können. Die Wahlen richten sich nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetz – GVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582).

 

Die Hansestadt Anklam ist berechtigt und aufgefordert, geeignete Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen. Die Mindestanzahl (6) der von der Hansestadt Anklam vorzuschlagenden Personen orientiert sich im Wesentlichen an der Einwohnerzahl und wurde der Verwaltung durch den Präsidenten des Landgerichts Stralsund mit Schreiben vom 27.09.2012 mitgeteilt.

 

Die Schöffen (Haupt- und Nebenschöffen) werden aus einer Vorschlagsliste gewählt, die einheitlich für die Wahl der Schöffen des Amtsgerichts Greifswald und  des Landgerichts Stralsund aufgestellt wird. Die Vorschlagsliste wird von der Hansestadt Anklam aufgestellt (§ 36 und § 77 GVG).

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Personen wurden durch die auch in der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam u. a. vertretenen Parteien CDU, DIE LINKE, SPD und FDP vorgeschlagen, es sind aber auch Selbstbewerbungen von Frau Marika Hinz und Frau Brigitte Hohensee dabei. Ausschlussgründe für das Amt eines Schöffen liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor.

 

Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Stadtvertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtvertretung (13 Abgeordnete) der Hansestadt Anklam erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG). Da allein 3 der vorgeschlagenen Kandidaten auch gleichzeitig Mitglieder der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam sind, wäre im Hinblick auf das Mitwirkungsverbot in eigener Sache eine Einzelabstimmung über jeden Kandidaten zu empfehlen.