Auszug - Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.02.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:45 Anlass: Sitzung
BM/314/2013 Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Seeger, Susanna   

 

Der Ausschuss für Finanzen stellt den folgenden Antrag:

Der § 2 Abs. 3 der Verwaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen ist wie folgt zu ändern: „Entscheidungen nach Abs. 2 trifft der/die Bürgermeister(in).“

 

Herr Schulz kritisiert, dass die Ortsteilvertreter nicht einbezogen wurden.

Nach den Statement der Fraktionen wird zunächst über den Antrag des Ausschusses für Finanzen abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

Damit ist der Antrag angenommen. Es wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die durch einen Antrag geänderte Richtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0