|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Richtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen.
Sachdarstellung:
Bislang gibt es in der Hansestadt Anklam zwei Verwaltungsrichtlinien über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen, eine für das Anklamer Hansefest und eine für den Anklamer Adventsmarkt.
Aus Gründen einer besseren Handhabung und Vereinheitlichung bedürfen die Richtlinien einer Überarbeitung.
Eine konkrete Unterteilung in verschiedene Händler und Schausteller erleichtert die Zuordnung.
Die Höhe der bislang vorgegebenen Entgelte musste zwingend aktualisiert werden, einerseits sind Entgelte zu gering (z.B. Strom, Wasser) andererseits aber auch zu hoch bemessen.
Die Anwendung einer Richtlinie für alle städtischen Veranstaltungen schafft ebenfalls eine verbesserte Arbeitsgrundlage.
Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die Einnahmen für die Teilnahme an städtischen Veranstaltungen – die Beibehaltung der derzeitigen Händlerstruktur und -anzahl unterstellt – um ca. 20 % steigen.
Anlagen:
Entwurf Veranstaltungsrichtlinie der Hansestadt Anklam über die Bemessung von Entgelten bei städtischen Veranstaltungen - Veranstaltungsentgeltrichtlinie -
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Veranstaltungs-Entgeltrichtlinie (34 KB) | (65 KB) |