Drucksache - BM/316/2013  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.02.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
BM-316-2013 1.Änderung Hauptsatzung  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 08.05.2012 in der vorliegenden Form.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Am 22. März 2012 wurde die Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam durch die Stadtvertretung beschlossen. Wesentliche Bestandteile der Änderungen waren Begriffe aus der Doppik, Regelungen über die Annahme von Spenden, die Berücksichtigung von Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher, aber vor allem auch die Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachungen. Dabei handelte es sich um Aspekte, denen neue Inhalte nach der am 05. September 2011 in Kraft getretenen Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) zugrunde lagen.

 

Mit dem Schreiben des Innenministeriums des Landes M-V vom 26.10.2012 an den Städte- und Gemeindetag M-V ist mittlerweile auch die Hansestadt Anklam über den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg vom 04. Mai diesen Jahres zur Internetbekanntmachung im Bauleitplanverfahren in Kenntnis gesetzt worden. Das OVG Lüneburg hat in seinem Urteil die ausschließlich im Wege der Bekanntmachung im Internet erfolgte ortsübliche Bekanntgabe der Auslegung eines Bebauungsplanes für unwirksam erklärt. Nach Auffassung des OVG sei eine derartige Ankündigung der Auslegung mit §§ 4a, 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) unvereinbar, und zwar auch dann, wenn das Landesrecht und auch das kommunale Ortsrecht die ausschließliche Internetbekanntmachung vorsehen. Dem Beschluss zufolge kann somit auch keine Hauptsatzung bestimmen, dass Bekanntmachungen nach BauGB ausschließlich über die Homepage der planenden Gemeinde zu erfolgen hätten.

 

Mit den Änderungen im § 12 Öffentliche Bekanntmachungen der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam wurde diesem Sachverhalt nunmehr entsprochen.

 

Bei Vorlage der Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam zur Anzeige bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald als zuständige untere Rechtsaufsichtbehörde wurde von dieser empfohlen, den § 13a Abs. 1 Satz 2 der Satzung dahingehend zu präzisieren, den Grundsatz der Öffentlichkeit bei Wahl der Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher mehr Rechnung zu tragen.

 

Dieser Empfehlung wird mit Änderung in Artikel 2 ebenfalls gefolgt.

 

Alle geänderten Passagen sind wie gewohnt wieder rot markiert.

 

Eine vorläufige Satzungsänderung wurde bereits am 13.12.2012 vorgenommen und beim Landkreis Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Sie erlangt erst Rechtskraft wenn sie genehmigt wird, dann ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht wird. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in der damaligen Fassung der § 12 Abs. 3 der Hauptsatzung vom 08.05.2012 nicht um die Ersatzbekanntmachung im Falle des Absatzes 2 der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ergänzt wurde. Dieses Versäumnis wird nunmehr mit der Fassung in der vorliegenden Form korrigiert.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für zusätzliche öffentliche Bekanntmachungen im AK-DER ANZEIGENKURIER werden auch Kosten anfallen, abhängig vom Umfang der Veröffentlichungen nach BauGB. Diese dürften sich in einem Rahmen von ca. 1.500,00 EUR bewegen.

Anlagen:

Anlagen:

 

Schreiben des Ministeriums für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern vom 26.10.2012

 

Schreiben des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 02.01.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BM-316-2013 1.Änderung Hauptsatzung (122 KB)