Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 15.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Anlagen:
Auszug / Amtliche Bekanntmachung PDF-Dokument

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 18.08.2005 und 01.09.2005      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.08.2005 und 01.09.2005      
Ö 4  
Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 11.08.2005      
Ö 5     Beschlusskontrolle      
Ö 6  
Richtlinie zur langfristigen Umsetzung der Erklärung von Barcelona als Handlungsrahmen für Stadtverwaltung und -vertretung  
Soz/001/2005  
Ö 7  
Aufhebung des Beschlusses zur Vorlage BM/093/2005  
IfA/001/2005  
Ö 8     Widerspruch zum Beschluss der Stadtvertreterversammlung vom 18.08.2005 zur Vorlage BM/093/2005 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Fahrzeugkosten      
Ö 9     Widerspruch gegen den Beschluss BM/096/2005 vom 01.09.2005      
Ö 10     Widerspruch gegen einen Teil des Beschlusses BM/093/2005 der Stadtvertretung vom 18.08.2005 (Versagung finanzieller Mittel zur Sicherung der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges      
Ö 11  
Fortführung der Schulsozialarbeit vom 01.01.2006 bis zum 31.07.2007  
HuK/081/2005  
Ö 12  
Erhaltung der Turnhalle in der Pasewalker Allee  
KAS/007/2005  
Ö 13  
Beantragung einer ÜPL für das Vorhaben "Baumfällung von 70 Pappeln am Stadtwald"  
BA/280/2005  
Ö 14  
Stellungnahme der Hansestadt Anklam zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Regierungsentwurf vom 17. Mai 2005)  
BM/097/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hansestadt Anklam begrüßt die Bestrebungen der Landesregierung zu einer umfassenden Reform der öffentlichen Verwaltung des Landes Mecklenburg – Vorpommern. Das Prinzip einer klaren Aufgabenzuordnung, der Vermeidung von Doppelstrukturen und des Aufbaus einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung wird mitgetragen. Es wird als ein richtiger Schritt gewertet, dass im überarbeiteten Entwurf eine Vielzahl von Hinweisen und Anregungen aus der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages aufgegriffen, die Begründung besser geworden und vorgebrachte Argumente gründlicher abgewogen wurden. Es wird aber erwartet, dass den Anregungen aus der Stellungnahme, denen  bisher keine oder unzureichend Beachtung geschenkt wurde höhere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

 

  1. Die Hansestadt Anklam bedauert den nach wie vor nur relativ geringen Zugewinn von Selbstverwaltungskompetenzen für die kreisangehörigen Gemeinden. Mit Nachdruck wird abgelehnt, im Zuge der Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden. Auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips muss für die im Rahmen der Funktionalreform II von den Landkreisen auf die Kommunen übertragenen Aufgaben ein auskömmlicher Mehrbelastungsausgleich gewährleistet werden. Es darf auch nicht sein, dass über die Kreisumlage Kosten der Reform abgefangen werden. Darüber hinaus wird eine weitestgehende Eigenständigkeit bei der Personalbesetzung neu zugeordneter Aufgaben gefordert. Personalüberhänge des Landes bzw. des Landkreises ohne eigenes Ermessen zu übernehmen lehnen wir ab.

 

  1. Die Hansestadt Anklam spricht sich klar gegen die Regelung des § 78 aus, wonach der Sitz eines gegebenenfalls zu bildenden Kreises Südvorpommern Greifswald sein soll. Die Stadtvertretung hat am 19.5.2005 mit überwältigender Mehrheit dafür plädiert, den künftigen Landesteil Vorpommern in zwei Kreise aufzuteilen und die Hansestadt Anklam als Sitz für den südlichen Teil zu erhalten (Schreiben des Bürgermeisters an den Innenminister vom 1.6.2005 als Anlage). Der Kreisstadtsitz sollte die Strukturschwäche der Region sowie die logistisch eindeutig besseren Voraussetzungen berücksichtigen und als Verwaltungszentrum einen gleichberechtigten Platz neben den größeren Wirtschaftsstandorten haben. Die Hansestadt Greifswald sollte das wissenschaftliche und wirtschaftliche Zentrum bilden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneute Beschlussfassung des Stadtvertretung dem Sonderausschuss des Landtages des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ zuzuleiten. Die den Stadtvertretern zur Kenntnis gegebenen Stellungnahmen der PDS- sowie der CDU-Fraktion sind dem Sonderausschuss ohne Befassung der Stadtvertretung nachrichtlich zuzuleiten.

 

   
    15.09.2005 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

  1. Die Hansestadt Anklam begrüßt die Bestrebungen der Landesregierung zu einer umfassenden Reform der öffentlichen Verwaltung des Landes Mecklenburg – Vorpommern. Das Prinzip einer klaren Aufgabenzuordnung, der Vermeidung von Doppelstrukturen und des Aufbaus einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung wird mitgetragen. Es wird als ein richtiger Schritt gewertet, dass im überarbeiteten Entwurf eine Vielzahl von Hinweisen und Anregungen aus der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages aufgegriffen, die Begründung besser geworden und vorgebrachte Argumente gründlicher abgewogen wurden. Es wird aber erwartet, dass den Anregungen aus der Stellungnahme, denen  bisher keine oder unzureichend Beachtung geschenkt wurde höhere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

 

  1. Die Hansestadt Anklam bedauert den nach wie vor nur relativ geringen Zugewinn von Selbstverwaltungskompetenzen für die kreisangehörigen Gemeinden. Mit Nachdruck wird abgelehnt, im Zuge der Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden. Auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips muss für die im Rahmen der Funktionalreform II von den Landkreisen auf die Kommunen übertragenen Aufgaben ein auskömmlicher Mehrbelastungsausgleich gewährleistet werden. Es darf auch nicht sein, dass über die Kreisumlage Kosten der Reform abgefangen werden. Darüber hinaus wird eine weitestgehende Eigenständigkeit bei der Personalbesetzung neu zugeordneter Aufgaben gefordert. Personalüberhänge des Landes bzw. des Landkreises ohne eigenes Ermessen zu übernehmen lehnen wir ab.

 

  1. Die Hansestadt Anklam spricht sich klar gegen die Regelung des § 78 aus, wonach der Sitz eines gegebenenfalls zu bildenden Kreises Südvorpommern Greifswald sein soll. Die Stadtvertretung hat am 19.5.2005 mit überwältigender Mehrheit dafür plädiert, den künftigen Landesteil Vorpommern in zwei Kreise aufzuteilen und die Hansestadt Anklam als Sitz für den südlichen Teil zu erhalten (Schreiben des Bürgermeisters an den Innenminister vom 1.6.2005 als Anlage). Der Kreisstadtsitz sollte die Strukturschwäche der Region sowie die logistisch eindeutig besseren Voraussetzungen berücksichtigen und als Verwaltungszentrum einen gleichberechtigten Platz neben den größeren Wirtschaftsstandorten haben. Die Hansestadt Greifswald sollte das wissenschaftliche und wirtschaftliche Zentrum bilden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneute Beschlussfassung des Stadtvertretung dem Sonderausschuss des Landtages des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ zuzuleiten. Die den Stadtvertretern zur Kenntnis gegebenen Stellungnahmen der PDS- sowie der CDU-Fraktion sind dem Sonderausschuss ohne Befassung der Stadtvertretung nachrichtlich zuzuleiten.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2

 

 

Nach Abstimmung über die Vorlage wird in die Pause eingetreten. Nach der Pause wird um 17:30 der TOP 18 – Einwohnerfragestunde – behandelt.

Ö 15  
B-Plan 1-2002 "An der Bergstraße" Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
BA/283/2005  
Ö 16  
Stadtbibliothek  
NPD/002/2005  
Ö 17  
Aufhebung der Vorlage BA/239/2005 - Vorlage zur Stromkosteneinsparung  
Gem/007/2005  
Ö 18  
Einwohnerfragestunde      
Ö 19  
Informationen des Bürgermeisters      
N 20     Ankauf einer zusätzlichen Fläche für den Bau der Hafenstraße Bestätigung eines Beschlusses des Hauptausschusses      
N 21     Übertragung der Kindertagesstätte "Anne Frank" Wördeländer Straße 11      
N 22     Schließen der Tagung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
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