Drucksache - Soz/001/2005  

Betreff: Richtlinie zur langfristigen Umsetzung der Erklärung von Barcelona als Handlungsrahmen für Stadtverwaltung und -vertretung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Wachlin
Federführend:Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Beteiligt:Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.09.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter mögen gemäß Vorlagen – Nr.: SOZ/001/2003  Beitritt der Hansestadt Anklam zur „Erklärung von Barcelona“ beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die nachfolgenden Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft umzusetzen:

 

  1. Fortführung der Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt weiterhin den „Tag der Vereine/behinderter Menschen“ und beteiligt sich inhaltlich und materiell an den Aktivitäten unter Einbeziehung der betroffenen Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Zusammenhang mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.

 

  1. Die Hansestadt Anklam fördert auf der Grundalge der Regelungen der LBauO M-V die Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Planung von Baumaßnahmen öffentlicher Einrichtungen unter Einbeziehung des kreislichen Behindertenbeirates (wie gesetzlich festgelegt), bei Förderung durch das Landesförderinstitut M-V Erarbeitung von Stellungnahmen betreffs „Barrierefreiheit“ zum jeweiligen Projekt) sowie bei der Schaffung von Voraussetzungen für einen barrierefreien Tourismus.

 

  1. Der Sozialausschuss fordert gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (analog 3.) die Nachrüstung öffentlich genutzter Gebäude und Räumlichkeiten, um die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Dazu wurde bereits in der Stadtvertretersitzung am 27.01.2005 der erste Schritt mit dem Beschluss der Eröffnung einer Haushaltsstelle „Barrierefreie Hansestadt Anklam“ getan. Die weiteren Schritte sind durch den Bau- und Sozialausschuss zu begleiten.

 

  1. Im Zuge der Einführung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes (Funktionalreform) werden weitere Aufgaben an die Kommunen delegiert, deshalb sehen wir es als erforderlich an, dass die Hansestadt Anklam die kommunikative Barrierefreiheit durch den Ausbau eines Bürgerkontaktsystems via Internet anbietet. Dazu gehört die Gestaltung einer bürgerfreundlichen Homepage der Hansestadt Anklam, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Dienstleistungen der Ämter und Behörden möglichst ohne fremde Hilfe (Antragsformulare und anderes) in Anspruch nehmen können. Dabei sollten die Erfahrungen der Kommunen des Landkreises Parchim (Modellregion, gefördert durch das Innenministerium des Landes) genutzt werden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam gibt Hilfestellung bei der Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe, den Ausbau der bestehenden Möglichkeiten von ambulant betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Erhöhung des Grades der Selbständigkeit

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt im Rahmen des Schulgesetzes Mecklenburg – Vorpommern vom 15.05.1996 alle Maßnahmen (Schaffung der Barrierefreiheit) für einen gemeinsamen Unterricht, für gemeinsame Projekte von behinderten und nichtbehinderten Schülern sowie deren gemeinsame Freizeitaktivitäten unter Öffnung der Schulen gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld (analog Villa Kunterbunt).

 

 

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

In der Hansestadt Anklam gab es in den zurückliegenden Jahren vielfältige Initiativen zur Förderung und Integration von Menschen mit Behinderungen (Siehe Villa Kunterbunt, Straßen usw.)

In diesen Jahren wurden vom Europäischen Parlament die „Barcelona-Erklärung“, vom Bundestag wichtige Grundsätze für die Behindertenpolitik in ihren Gesetzgebungen verabschiedet.

 

-          das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29.09.2000

-          das SGB IX (Sozialgesetzbuch) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –

vom 01. Juli 2001

-          das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz-BGG) vom 27.04.2002

-          dem – Antidiskriminierungsgesetz – 1. Lesung im Bundestag, Januar 2005

 

Eckpfeiler der heutigen Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist der Leitgedanke von individueller Selbstbestimmung in gesellschaftlicher Solidarität.

Damit stehen nicht mehr Fürsorge und Versorgung im Vordergrund, sondern der bürgerrechtliche Anspruch auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung der Hemmnisse, die der Chancengleichheit im Wege stehen.

 

Bei der Fortschreibung der Integrationspolitik in der Hansestadt Anklam muss es darum gehen, dass die bestehenden Gesetze die Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag erreichen, und auf kommunaler Ebene der Gleichstellungs- und Selbstbestimmungsgrundsatz umgesetzt und weiter entwickelt werden.