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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter mögen gemäß Vorlagen – Nr.: SOZ/001/2003 Beitritt der Hansestadt Anklam zur „Erklärung von Barcelona“ beschließen:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die nachfolgenden Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft umzusetzen:
Dazu wurde bereits in der Stadtvertretersitzung am 27.01.2005 der erste Schritt mit dem Beschluss der Eröffnung einer Haushaltsstelle „Barrierefreie Hansestadt Anklam“ getan. Die weiteren Schritte sind durch den Bau- und Sozialausschuss zu begleiten.
Sachdarstellung:
In der Hansestadt Anklam gab es in den zurückliegenden Jahren vielfältige Initiativen zur Förderung und Integration von Menschen mit Behinderungen (Siehe Villa Kunterbunt, Straßen usw.)
In diesen Jahren wurden vom Europäischen Parlament die „Barcelona-Erklärung“, vom Bundestag wichtige Grundsätze für die Behindertenpolitik in ihren Gesetzgebungen verabschiedet.
- das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 29.09.2000
- das SGB IX (Sozialgesetzbuch) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –
vom 01. Juli 2001
- das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz-BGG) vom 27.04.2002
- dem – Antidiskriminierungsgesetz – 1. Lesung im Bundestag, Januar 2005
Eckpfeiler der heutigen Politik für und mit Menschen mit Behinderungen ist der Leitgedanke von individueller Selbstbestimmung in gesellschaftlicher Solidarität.
Damit stehen nicht mehr Fürsorge und Versorgung im Vordergrund, sondern der bürgerrechtliche Anspruch auf selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Beseitigung der Hemmnisse, die der Chancengleichheit im Wege stehen.
Bei der Fortschreibung der Integrationspolitik in der Hansestadt Anklam muss es darum gehen, dass die bestehenden Gesetze die Menschen mit Behinderungen in ihrem Alltag erreichen, und auf kommunaler Ebene der Gleichstellungs- und Selbstbestimmungsgrundsatz umgesetzt und weiter entwickelt werden.