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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Die Genehmigung des von der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam am 27.05.2004/10.06.2004 als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes 1-2002 „An der Bergstraße“ wurde vom Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 29.10.2004 versagt. Die Versagung bezog sich auf die Verkaufsflächen, die Ausgleichsflächen und den Immissionsschutz. Durch den Vorhabenträger ist eine Änderung des Gebäudes (Lage) geplant, so dass die bereits erteilte Baugenehmigung neu beantragt werden muss. Bestehende Festsetzungen des B-Planes werden nicht berührt. Mit den vorliegenden Unterlagen soll erneut ins Verfahren eingetreten werden, womit gleichzeitig die Versagungsgründe überarbeitet werden. Für die bevorstehende Auslegung wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt. Mit dem beantragten Beschluss soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung des Bauleitplanverfahrens erreicht werden.
Anlagen: