Drucksache - BM/097/2005  

Betreff: Stellungnahme der Hansestadt Anklam zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Regierungsentwurf vom 17. Mai 2005)
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Butzke, Detlef Dr.
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Kwasniak, Manuela   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.09.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hansestadt Anklam begrüßt die Bestrebungen der Landesregierung zu einer umfassenden Reform der öffentlichen Verwaltung des Landes Mecklenburg – Vorpommern. Das Prinzip einer klaren Aufgabenzuordnung, der Vermeidung von Doppelstrukturen und des Aufbaus einer effizienten und kostengünstigen Verwaltung wird mitgetragen. Es wird als ein richtiger Schritt gewertet, dass im überarbeiteten Entwurf eine Vielzahl von Hinweisen und Anregungen aus der Stellungnahme des Städte- und Gemeindetages aufgegriffen, die Begründung besser geworden und vorgebrachte Argumente gründlicher abgewogen wurden. Es wird aber erwartet, dass den Anregungen aus der Stellungnahme, denen  bisher keine oder unzureichend Beachtung geschenkt wurde höhere Aufmerksamkeit gewidmet wird.

 

  1. Die Hansestadt Anklam bedauert den nach wie vor nur relativ geringen Zugewinn von Selbstverwaltungskompetenzen für die kreisangehörigen Gemeinden. Mit Nachdruck wird abgelehnt, im Zuge der Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes mit zusätzlichen Kosten belastet zu werden. Auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips muss für die im Rahmen der Funktionalreform II von den Landkreisen auf die Kommunen übertragenen Aufgaben ein auskömmlicher Mehrbelastungsausgleich gewährleistet werden. Es darf auch nicht sein, dass über die Kreisumlage Kosten der Reform abgefangen werden. Darüber hinaus wird eine weitestgehende Eigenständigkeit bei der Personalbesetzung neu zugeordneter Aufgaben gefordert. Personalüberhänge des Landes bzw. des Landkreises ohne eigenes Ermessen zu übernehmen lehnen wir ab.

 

  1. Die Hansestadt Anklam spricht sich klar gegen die Regelung des § 78 aus, wonach der Sitz eines gegebenenfalls zu bildenden Kreises Südvorpommern Greifswald sein soll. Die Stadtvertretung hat am 19.5.2005 mit überwältigender Mehrheit dafür plädiert, den künftigen Landesteil Vorpommern in zwei Kreise aufzuteilen und die Hansestadt Anklam als Sitz für den südlichen Teil zu erhalten (Schreiben des Bürgermeisters an den Innenminister vom 1.6.2005 als Anlage). Der Kreisstadtsitz sollte die Strukturschwäche der Region sowie die logistisch eindeutig besseren Voraussetzungen berücksichtigen und als Verwaltungszentrum einen gleichberechtigten Platz neben den größeren Wirtschaftsstandorten haben. Die Hansestadt Greifswald sollte das wissenschaftliche und wirtschaftliche Zentrum bilden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erneute Beschlussfassung des Stadtvertretung dem Sonderausschuss des Landtages des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ zuzuleiten. Die den Stadtvertretern zur Kenntnis gegebenen Stellungnahmen der PDS- sowie der CDU-Fraktion sind dem Sonderausschuss ohne Befassung der Stadtvertretung nachrichtlich zuzuleiten.

 

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die Landesregierung beschloss am 3. September 2004 den „Entwurf  eines Gesetzes zur Verwaltungsmodernisierung für das Land Mecklenburg – Vorpommern“ (1.VwModG M-V).

 

Im Rahmen der Anhörung der Hansestadt Anklam hat die Stadtvertretung mit Beschluss BM/079/2005 vom 10.3.2005 zum Referentenentwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes Stellung genommen.

 

Nunmehr hat der Sonderausschuss des Landtages des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ der Hansestadt Anklam die Möglichkeit der Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes vom 12.Mai 2005 (Landesdrucksache 4/1710 v. 18.Mai 2005) bis zum 16.9.2005 eingeräumt.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  • Schreiben des Bürgermeisters an den Innenminister vom 1.6.2005