Drucksache - HuK/081/2005  

Betreff: Fortführung der Schulsozialarbeit vom 01.01.2006 bis zum 31.07.2007
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Müller, Gudrun
Federführend:Haupt- und Kulturamt Beteiligt:Haupt- und Kulturamt
Bearbeiter/-in: Hofmann, Ute   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Empfehlung
Finanzausschuss Empfehlung
05.09.2005 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Empfehlung
06.09.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
15.09.2005 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Stadtvertretung stimmt der Fortführung der Schulsozialarbeit zu, wenn die Co-Finanzierung durch das Land (50 % der Lohnkosten) und den Landkreis OVP (25 % der Lohnkosten) ebenfalls gesichert ist.  Der Anteil der Stadt ist in den Haushaltsplänen 2006 und 2007 einzustellen.

 

oder

 

2.               Die Stadtvertretung lehnt die weitere finanzielle Beteiligung an der Schulsozialarbeit ab 01.01.2006 ab.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Die finanzielle Unterstützung von 3 Schulsozialarbeiterinnen durch die Stadt Anklam als Schulträger ist bis zum 31.12.2005 durch den Haushaltsplan 2005 abgesichert.  Die Volkssolidarität als Träger dieser Maßnahme bittet um eine baldige Unterzeichnung von Verträgen, die die weitere Beteiligung der Stadt für das gesamte Jahr 2006 und die ersten 7 Monate 2007 beinhalten.

 

Die durch die Volkssolidarität erstellte Kostenkalkulation wurde unter dem Aspekt der Co-Finanzierung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, den Landkreis Ostvorpommern und den Schulträger erarbeitet. An den bisherigen Konditionen, wie Arbeitszeit von 30 Std./Wo. und Vergütungshöhe wird sich gegenüber den bisherigen Verträgen nichts ändern. Auch die bisherige Kostenverteilung

 

- Landesmittel               = 50 % der Lohnkosten

- Mittel des LK                            = 25 % der Lohnkosten

- Mittel der Stadt               = 25 % der Lohnkosten + Sachkosten

 

soll bestehen bleiben.

 

Damit entstehen der Stadt folgende Kosten:

 

- 01.01.2006 bis 31.07.2006                            11.467,00 Euro }

- 01.08.2006 bis 31.12.2006                              8.190,72 Euro }     = 19.657,72

- 01.01.2007 bis 31.07.2007                            11.467,00 Euro