Auszug - Richtlinie zur langfristigen Umsetzung der Erklärung von Barcelona als Handlungsrahmen für Stadtverwaltung und -vertretung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Soz/001/2005 Richtlinie zur langfristigen Umsetzung der Erklärung von Barcelona als Handlungsrahmen für Stadtverwaltung und -vertretung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Herr Wachlin
Federführend:Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales Beteiligt:Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales
Bearbeiter/-in: Duchert, Gabriele   

Herr Wachlin, Vorsitzender des Sozialausschusses, gibt Erläuterungen zur Vorlage

Herr Wachlin, Vorsitzender des Sozialausschusses, gibt Erläuterungen zur Vorlage. Er erklärt, dass Frau Lichtwardt (Behindertenbeirat) als Träger öffentlicher Belange mit eingetragen ist und damit der Behindertenbeirat Einfluss nehmen kann. Mit diesem Beschluss unterliegt die Beitrittserklärung von Barcelona einer ständigen Kontrolle.

 

Herr Andrejewski (NPD) gibt zum Punkt 6 des Beschlussvorschlages folgendes zu Protokoll:

 

1. Wer Eingliederungshilfe nach SGB IX als behinderter Hartz IV-Empfänger

    erhält, den sollte man im Rahmen der Beratung darauf aufmerksam machen,

    dass er dann Anspruch auf 1/3 erhöhten Regelsatz bei der Sozialagentur hat.

 

2. Sollte man ihm sagen, dass die Sozialagentur dafür zuständig ist.

 

3. Kann der erhöhte Regelsatz eingeklagt werden, die Klagen sind kostenlos

    (Sozialgericht).

 

Es wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertreter mögen gemäß Vorlagen – Nr.: SOZ/001/2003  Beitritt der Hansestadt Anklam zur „Erklärung von Barcelona“ beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die nachfolgenden Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft umzusetzen:

 

  1. Fortführung der Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt weiterhin den „Tag der Vereine/behinderter Menschen“ und beteiligt sich inhaltlich und materiell an den Aktivitäten unter Einbeziehung der betroffenen Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Zusammenhang mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.

 

  1. Die Hansestadt Anklam fördert auf der Grundalge der Regelungen der LBauO M-V die Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Planung von Baumaßnahmen öffentlicher Einrichtungen unter Einbeziehung des kreislichen Behindertenbeirates (wie gesetzlich festgelegt), bei Förderung durch das Landesförderinstitut M-V Erarbeitung von Stellungnahmen betreffs „Barrierefreiheit“ zum jeweiligen Projekt) sowie bei der Schaffung von Voraussetzungen für einen barrierefreien Tourismus.

 

  1. Der Sozialausschuss fordert gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (analog 3.) die Nachrüstung öffentlich genutzter Gebäude und Räumlichkeiten, um die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Dazu wurde bereits in der Stadtvertretersitzung am 27.01.2005 der erste Schritt mit dem Beschluss der Eröffnung einer Haushaltsstelle „Barrierefreie Hansestadt Anklam“ getan. Die weiteren Schritte sind durch den Bau- und Sozialausschuss zu begleiten.

 

  1. Im Zuge der Einführung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes (Funktionalreform) werden weitere Aufgaben an die Kommunen delegiert, deshalb sehen wir es als erforderlich an, dass die Hansestadt Anklam die kommunikative Barrierefreiheit durch den Ausbau eines Bürgerkontaktsystems via Internet anbietet. Dazu gehört die Gestaltung einer bürgerfreundlichen Homepage der Hansestadt Anklam, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Dienstleistungen der Ämter und Behörden möglichst ohne fremde Hilfe (Antragsformulare und anderes) in Anspruch nehmen können. Dabei sollten die Erfahrungen der Kommunen des Landkreises Parchim (Modellregion, gefördert durch das Innenministerium des Landes) genutzt werden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam gibt Hilfestellung bei der Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe, den Ausbau der bestehenden Möglichkeiten von ambulant betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Erhöhung des Grades der Selbständigkeit

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt im Rahmen des Schulgesetzes Mecklenburg – Vorpommern vom 15.05.1996 alle Maßnahmen (Schaffung der Barrierefreiheit) für einen gemeinsamen Unterricht, für gemeinsame Projekte von behinderten und nichtbehinderten Schülern sowie deren gemeinsame Freizeitaktivitäten unter Öffnung der Schulen gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld (analog Villa Kunterbunt).

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0