Tagesordnung - öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung  

Bezeichnung: öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Datum: Do, 15.09.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 18:40 Anlass: Sitzung
Anlagen:
Auszug / Amtliche Bekanntmachung PDF-Dokument

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung und Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 18.08.2005 und 01.09.2005      
Ö 3  
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 18.08.2005 und 01.09.2005      
Ö 4  
Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 11.08.2005      
Ö 5     Beschlusskontrolle      
Ö 6  
Richtlinie zur langfristigen Umsetzung der Erklärung von Barcelona als Handlungsrahmen für Stadtverwaltung und -vertretung  
Soz/001/2005  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter mögen gemäß Vorlagen – Nr.: SOZ/001/2003  Beitritt der Hansestadt Anklam zur „Erklärung von Barcelona“ beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die nachfolgenden Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft umzusetzen:

 

  1. Fortführung der Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt weiterhin den „Tag der Vereine/behinderter Menschen“ und beteiligt sich inhaltlich und materiell an den Aktivitäten unter Einbeziehung der betroffenen Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Zusammenhang mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.

 

  1. Die Hansestadt Anklam fördert auf der Grundalge der Regelungen der LBauO M-V die Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Planung von Baumaßnahmen öffentlicher Einrichtungen unter Einbeziehung des kreislichen Behindertenbeirates (wie gesetzlich festgelegt), bei Förderung durch das Landesförderinstitut M-V Erarbeitung von Stellungnahmen betreffs „Barrierefreiheit“ zum jeweiligen Projekt) sowie bei der Schaffung von Voraussetzungen für einen barrierefreien Tourismus.

 

  1. Der Sozialausschuss fordert gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (analog 3.) die Nachrüstung öffentlich genutzter Gebäude und Räumlichkeiten, um die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Dazu wurde bereits in der Stadtvertretersitzung am 27.01.2005 der erste Schritt mit dem Beschluss der Eröffnung einer Haushaltsstelle „Barrierefreie Hansestadt Anklam“ getan. Die weiteren Schritte sind durch den Bau- und Sozialausschuss zu begleiten.

 

  1. Im Zuge der Einführung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes (Funktionalreform) werden weitere Aufgaben an die Kommunen delegiert, deshalb sehen wir es als erforderlich an, dass die Hansestadt Anklam die kommunikative Barrierefreiheit durch den Ausbau eines Bürgerkontaktsystems via Internet anbietet. Dazu gehört die Gestaltung einer bürgerfreundlichen Homepage der Hansestadt Anklam, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Dienstleistungen der Ämter und Behörden möglichst ohne fremde Hilfe (Antragsformulare und anderes) in Anspruch nehmen können. Dabei sollten die Erfahrungen der Kommunen des Landkreises Parchim (Modellregion, gefördert durch das Innenministerium des Landes) genutzt werden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam gibt Hilfestellung bei der Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe, den Ausbau der bestehenden Möglichkeiten von ambulant betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Erhöhung des Grades der Selbständigkeit

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt im Rahmen des Schulgesetzes Mecklenburg – Vorpommern vom 15.05.1996 alle Maßnahmen (Schaffung der Barrierefreiheit) für einen gemeinsamen Unterricht, für gemeinsame Projekte von behinderten und nichtbehinderten Schülern sowie deren gemeinsame Freizeitaktivitäten unter Öffnung der Schulen gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld (analog Villa Kunterbunt).

 

 

 

   
    15.09.2005 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Stadtvertreter mögen gemäß Vorlagen – Nr.: SOZ/001/2003  Beitritt der Hansestadt Anklam zur „Erklärung von Barcelona“ beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die nachfolgenden Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft umzusetzen:

 

  1. Fortführung der Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit in den Vereinen, Selbsthilfegruppen und Verbänden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt weiterhin den „Tag der Vereine/behinderter Menschen“ und beteiligt sich inhaltlich und materiell an den Aktivitäten unter Einbeziehung der betroffenen Vereine, Verbände und Selbsthilfegruppen in Zusammenhang mit der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt.

 

  1. Die Hansestadt Anklam fördert auf der Grundalge der Regelungen der LBauO M-V die Sicherung einer selbstbestimmten Lebensführung und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bei der Planung von Baumaßnahmen öffentlicher Einrichtungen unter Einbeziehung des kreislichen Behindertenbeirates (wie gesetzlich festgelegt), bei Förderung durch das Landesförderinstitut M-V Erarbeitung von Stellungnahmen betreffs „Barrierefreiheit“ zum jeweiligen Projekt) sowie bei der Schaffung von Voraussetzungen für einen barrierefreien Tourismus.

 

  1. Der Sozialausschuss fordert gemäß Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (analog 3.) die Nachrüstung öffentlich genutzter Gebäude und Räumlichkeiten, um die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen an öffentlichen Veranstaltungen zu ermöglichen.

Dazu wurde bereits in der Stadtvertretersitzung am 27.01.2005 der erste Schritt mit dem Beschluss der Eröffnung einer Haushaltsstelle „Barrierefreie Hansestadt Anklam“ getan. Die weiteren Schritte sind durch den Bau- und Sozialausschuss zu begleiten.

 

  1. Im Zuge der Einführung des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes (Funktionalreform) werden weitere Aufgaben an die Kommunen delegiert, deshalb sehen wir es als erforderlich an, dass die Hansestadt Anklam die kommunikative Barrierefreiheit durch den Ausbau eines Bürgerkontaktsystems via Internet anbietet. Dazu gehört die Gestaltung einer bürgerfreundlichen Homepage der Hansestadt Anklam, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen die Dienstleistungen der Ämter und Behörden möglichst ohne fremde Hilfe (Antragsformulare und anderes) in Anspruch nehmen können. Dabei sollten die Erfahrungen der Kommunen des Landkreises Parchim (Modellregion, gefördert durch das Innenministerium des Landes) genutzt werden.

 

  1. Die Hansestadt Anklam gibt Hilfestellung bei der Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe, den Ausbau der bestehenden Möglichkeiten von ambulant betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Erhöhung des Grades der Selbständigkeit

 

  1. Die Hansestadt Anklam unterstützt im Rahmen des Schulgesetzes Mecklenburg – Vorpommern vom 15.05.1996 alle Maßnahmen (Schaffung der Barrierefreiheit) für einen gemeinsamen Unterricht, für gemeinsame Projekte von behinderten und nichtbehinderten Schülern sowie deren gemeinsame Freizeitaktivitäten unter Öffnung der Schulen gegenüber ihrem gesellschaftlichen Umfeld (analog Villa Kunterbunt).

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ö 7  
Aufhebung des Beschlusses zur Vorlage BM/093/2005  
IfA/001/2005  
Ö 8     Widerspruch zum Beschluss der Stadtvertreterversammlung vom 18.08.2005 zur Vorlage BM/093/2005 - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für Fahrzeugkosten      
Ö 9     Widerspruch gegen den Beschluss BM/096/2005 vom 01.09.2005      
Ö 10     Widerspruch gegen einen Teil des Beschlusses BM/093/2005 der Stadtvertretung vom 18.08.2005 (Versagung finanzieller Mittel zur Sicherung der privaten Nutzung des Dienstfahrzeuges      
Ö 11  
Fortführung der Schulsozialarbeit vom 01.01.2006 bis zum 31.07.2007  
HuK/081/2005  
Ö 12  
Erhaltung der Turnhalle in der Pasewalker Allee  
KAS/007/2005  
Ö 13  
Beantragung einer ÜPL für das Vorhaben "Baumfällung von 70 Pappeln am Stadtwald"  
BA/280/2005  
Ö 14  
Stellungnahme der Hansestadt Anklam zum Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Regierungsentwurf vom 17. Mai 2005)  
BM/097/2005  
Ö 15  
B-Plan 1-2002 "An der Bergstraße" Hier: Billigungs- und Auslegungsbeschluss  
BA/283/2005  
Ö 16  
Stadtbibliothek  
NPD/002/2005  
Ö 17  
Aufhebung der Vorlage BA/239/2005 - Vorlage zur Stromkosteneinsparung  
Gem/007/2005  
Ö 18  
Einwohnerfragestunde      
Ö 19  
Informationen des Bürgermeisters      
N 20     Ankauf einer zusätzlichen Fläche für den Bau der Hafenstraße Bestätigung eines Beschlusses des Hauptausschusses      
N 21     Übertragung der Kindertagesstätte "Anne Frank" Wördeländer Straße 11      
N 22     Schließen der Tagung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug / Amtliche Bekanntmachung (63 KB) PDF-Dokument (74 KB)