Winterdienst, Schnee-, Eis- und Glättebeseitigung
Allgemeine Informationen
Die Straßenreinigung und der Winterdienst dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung und der Winterdienst für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung und den Winterdienst selbst durchführen und in diesem Fall die anfallenden Kosten den Anliegern in Rechnung stellen.
Rechtsgrundlage(n)
In der gültigen Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Anklam ist neben den Straßenreinigungspflichten auch der Winterdienst geregelt.
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige Stelle.