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TOP | Betreff | Drucksache | |||||||||
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Ö 1 | Eröffnung und Bestätigung der Beschlussfähigkeit | ||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe und Bestätigung der Tagesordnung | ||||||||||
Ö 3 | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der SVV vom 14.02.2013 | ||||||||||
Ö 4 | Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 14.02.2013 | ||||||||||
Ö 5 | Protokolle der Hauptausschusssitzungen vom 20.12.2012 | ||||||||||
Ö 6 | 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam | HAS/006/2013 | |||||||||
Ö 7 | Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Jahre 2013/2014 | FB2/120/2013 | |||||||||
Ö 8 | Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für das städtebauliche Sondervermögen für die Jahre 2013/2014 | FB2/121/2013 | |||||||||
Ö 9 | Haushaltssicherungskonzept HSK 2013 der Hansestadt Anklam | FB2/122/2013 | |||||||||
Ö 10 | Unternehmenskonzeption Anklamer Flugplatz GmbH | BM/320/2013 | |||||||||
Ö 11 | Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens / Änderung | BM/321/2013 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird. |
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04.03.2013 - Ausschuss für Finanzen | |||||||||||
Ö 3 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird.
Die Gesellschafterversammlungen werden jedoch im Rahmen der zu beschließenden Jahresabschlüsse, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012, strikt auf die Einhaltung des gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut „Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren“ achten und diesen, sofern Jahresüberschüsse in den Gesellschaften erzielt werden, umsetzen.
Sofern in der Zukunft gesetzlich notwendige Änderungen an den Gesellschafterverträgen vorgenommen werden müssen, wird der von der Stadtvertretung o. g. Passus sodann in die Änderungen mit aufgenommen. Abstimmungsergebnis:
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14.03.2013 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | |||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird.
Die Gesellschafterversammlungen werden jedoch im Rahmen der zu beschließenden Jahresabschlüsse, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012, strikt auf die Einhaltung des gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut „Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren“ achten und diesen, sofern Jahresüberschüsse in den Gesellschaften erzielt werden, umsetzen.
Sofern in der Zukunft gesetzlich notwendige Änderungen an den Gesellschafterverträgen vorgenommen werden müssen, wird der von der Stadtvertretung o. g. Passus sodann in die Änderungen mit aufgenommen Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Bestellung eines Aufsichtsratsmitgliedes für die gemeinnützige Regionalgesellschaft Usedom-Peene mbH (gREGE) | BM/323/2013 | |||||||||
Ö 13 | Grundsatzentscheidung zur Entwicklung der städtischen Schulen in der Hansestadt Anklam | BM/325/2013 | |||||||||
Ö 14 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 15 | Informationen des Bürgermeisters | ||||||||||
N 16 | Nachträgliche Genehmigung des Abschlusses eines Jagdpachtvertrages | ||||||||||
N 17 | Nachträgliche Genehmigung des Abschlusses eines Jagdpachtvertrages | ||||||||||
N 18 | Verleihung der Ehrenbürgerschaft der Hansestadt Anklam an Herrn Hans-Ullrich Wegner | ||||||||||
N 19 | Abschluss eines Pachtvertrages zur möglichen Errichtung einer Photovoltaikanlage | ||||||||||
N 20 | Schließen der Tagung | ||||||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug / Amtliche Bekanntmachung (62 KB) | (71 KB) |