Drucksache - FB2/120/2013  

Betreff: Haushaltssatzung der Hansestadt Anklam für die Jahre 2013/2014
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
05.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Empfehlung
14.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung (offen)   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
02.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
03.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Bericht über Beteiligungen Teil 1 von 2  
Bericht über Beteiligungen Teil 2 von 2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt unter der Maßgabe des Beschlusses zu Nr.2 den im Entwurf vorgelegten Haushaltsplan 2013/14  einschließlich Anlagen und die Haushaltssatzung 2013/14, welche folgende Festsetzungen trifft:

 

 

in 2013

in 2014

 

 

EUR

EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

16.518.100

15.000.300

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

19.112.100

19.413.500

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-2.594.000

-4.413.200

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

5.000

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

20.000

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

-15.000

-20.000

c)

das Jahrsergebnis nach Veränderungen der Rücklagen

-2.609.000

-4.433.200

2.

im Finanzhaushalt

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen

15.866.700

14.362.000

 

die ordentlichen Auszahlungen

16.853.700

17.123.800

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-987.000

-2.761.800

b)

die außerordentlichen Einzahlungen

5.000

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen

20.000

20.000

 

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-15.000

-20.000

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.171.200

4.396.700

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.677.700

5.958.300

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.506.500

-1.561.600

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

3.685.900

6.194.100

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.177.400

1.850.700

 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.508.500

4.343.400

Der Gesamtbetrag der vorgesehenenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

-1.506.500

-1.561.600

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

633.500

333.100

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf

1.563.400

3.105.298

Die Hebesätze für die Realsteuer werden wie folgt festgesetz:

v.H

v. H

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

275

275

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

375

375

2.

Gewerbesteuer

350

350

Die Gesamtzahl der im Stelleplan ausgewiesenen Stellen beträgt 94,112 Vollzeitäquivalente (VzÄ) im Jahr 2013 und 94,187 VzÄ im Jahr 2014

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass die Beschlüsse des Haushaltssicherungskonzeptes HSK 2013 (DS/122/2013) –soweit sie das Jahr 2013 betreffen-  maßgeblicher Bestandteil des vorliegenden Beschlusses sind und in die auszufertigende Fassung des Haushaltsplanes 2013/14 einzuarbeiten sind. Die Haushaltssatzung ändert sich entsprechend.
Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

1.  Die Stadt Anklam hat entsprechend §§ 45- 47 (1) Kommunalverfassung M-V (KV M-V) für jedes Haushaltsjahr eine auf einem Haushaltsplan basierende Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan dokumentiert die finanzwirtschaftlichen Vorstellungen und Möglichkeiten der Stadt. Mit ihm können somit alle Vorhaben und Maßnahmen durchgeführt werden, für die die Stadtvertretung die erforderlichen Mittel bereitgestellt hat. Die Verwaltung ist an den Haushaltsplan und seine Festsetzungen gebunden.

 

2. Nachdem die Stadt erstmals in 2012 einen Haushaltsplan auf der Basis des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens beschlossen hat wird nunmehr erstmals ein Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 gemäß § 45 (2) KV M-V zur Beschlussfassung vorgelegt. Damit werden folgende Ziele verfolgt:
- Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Durchführung von Investitionen für die Verwaltung und für Dritte (Fördermittelgeber, Bauunternehmen, Banken)

- Erhöhung der Sicherheit in Bezug auf die Auszahlung von Zuwendungen an Dritte

- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes für die Haushaltsplanung
- Reduzierung des Befassungsaufwandes der Stadtvertretung für die Haushaltsplanung

 

3. Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der Finanzhaushalt sind in den Haushaltsjahren und im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum nicht ausgeglichen. Der Ergebnishaushalt 2013 weist einen

    Fehlbedarf in Höhe von  2.609.000 EUR, der in 2014 einen Fehlbedarf in Höhe von  4.433.200 EUR auf. Der Finanzhaushalt 2013 weist einen Fehlbedarf in Höhe von 1.398.200 EUR, der in 2014

    einen Fehlbedarf in Höhe von  3.237.200 EUR auf.

 

4. Die Ursachen der defizitären Haushalte sind Folgende:

 

  • unzureichende Finanzausstattung der kreisangehörigen Kommunen durch das Land
  • hohe und weiter steigende Belastung durch die Kreisumlage
  • Ab 2014 Zahlung der Altfehlbetragsumlage
  • Strukturschwäche der Region
  • Ungünstige personelle Rahmenbedingungen
  • steigende Tarifen bei Personal und Bewirtschaftungskosten
  • vergleichsweise hoher Unterhaltungsaufwand
  • Doppikumstellung
  • hohes Engagement der Stadt im Bereich der freiwilligen Leistungen
  • keine Eigenkapitalverzinsung der städtischen Gesellschaften
  • Unwirtschaftlichkeit der Anklamer Flugplatz GmbH
  • hohes Engagement der Stadt für Dritte durch Gewährung von Zuschüssen
  • Spielräume bei Realsteuerhebesätzen
  • Spielräume bei Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
  • Spielräume bei der Optimierung von Bewirtschaftungskosten

5. Der mittelfristige Finanzplanungszeitraum  bis 2016 weist unter Berücksichtigung vorzutragender Beträge eine Deckungslücke im Finanzhaushalt in Höhe von 9.7 Mio EUR auf. Daher war zwingend
    ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten. Dieses wird der Stadtvertretung als gesonderte Vorlage vorgelegt.  Dieses Konzept beinhaltet ein Konsolidierungspotential von ca. 4,5 Mio EUR in
    einem Zeitraum von 4 Jahren. Die kommunalpolitische Diskussion wird zeigen in welche Richtung und in welchem Umfang diese Vorschläge zu konkretisieren bzw. zu erweitern sind.

6. Der Bedarf an Investitionen ist groß und kann bei Weitem nicht abgedeckt werden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit dem relativ großen Umfang an geplanten Kreditermächtigungen durch die
    Rechtsaufsichtsbehörde entsprochen wird.

7. Auch der Doppelhaushalt 2013/14 erlaubt noch keine outputorientierte Steuerung. Erst mit Vorlage von aussagefähigen Kennzahlen, die qualifizierte  landesweite Vergleiche im kreisangehörigen
    Raum zulassen wird dieses Ziel der Doppik in den nächsten Jahren umgesetzt.

8. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Vorbericht, in den Anlagen zum Haushaltsplan, im Haushaltssicherungskonzept und im Personalentwicklungskonzept verwiesen.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht über Beteiligungen Teil 1 von 2 (71002 KB)      
Anlage 2 2 Bericht über Beteiligungen Teil 2 von 2 (60911 KB)