Drucksache - BM/321/2013  

Betreff: Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens / Änderung
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Über den durch die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam gefassten Beschluss mit der Drucksache Nr. FB2/112/2012 wurde in allen Gesellschafterversammlungen und soweit vorhanden auch in den Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften beraten. Der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter in der Gesellschafterversammlung unterbreitete den Vorschlag, auf die aufwendige und teure Änderung der Gesellschafterverträge, die in allen 3 Unternehmen mit erheblichen Kosten verbunden ist (insbesondere für die Binnenhafen Ankam GmbH und die Anklamer Flugplatz GmbH eine besonders hohe Ausgabe) zu verzichten und dies der Stadtvertretung als Änderung zur bestehenden Beschlussfassung vorzuschlagen. Alle Vertreter in den Gesellschafterversammlungen stimmten diesem Vorschlag jeweils einstimmig zu.

 

Die Gesellschafterversammlungen werden jedoch im Rahmen der zu beschließenden Jahresabschlüsse, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012, strikt auf die Einhaltung des gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut „Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren“ achten und diesen, sofern Jahresüberschüsse in den Gesellschaften erzielt werden, umsetzen.

 

Sofern in der Zukunft gesetzlich notwendige Änderungen an den Gesellschafterverträgen vorgenommen werden müssen, wird der von der Stadtvertretung o. g. Passus sodann in die Änderungen mit aufgenommen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Einsparungen in allen 3 städtischen Gesellschaften, da eine notarielle Änderung der Gesellschafterverträge nicht notwendig wird und somit keine hohen Kosten anfallen