öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 14.03.2013 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 20:45 | Anlass: | Sitzung | |||||
HAS/006/2013 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Beschlussvorlage | |||||
Federführend: | Hauptausschuss | Beteiligt: | Hauptausschuss | |||||
Bearbeiter/-in: | Strumpf, Uta | |||||||
Herr Dr. Butzke gibt Erläuterungen zur Beschlussvorlage des Hauptausschusses. Durch die Verwaltung wird folgender Antrag gestellt:
„Zur Vermeidung gelegentlich unterschiedlich interpretierter Reglungen in der Hauptsatzung wird nachfolgender Änderungsantrag gestellt.
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 14. März 2013 und nach Anzeige bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Änderung der Hauptsatzung vom 08.05.2012 erlassen:
Artikel 1
Änderung und Ergänzung des § 5 Abs. 3, 4, 5, 6, 7 und 8
§ 5 Aufgabenverteilung / Hauptausschuss
(1) Dem Hauptausschuss gehören neben der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister zehn Mitglieder der Stadtvertretung an. Es werden keine stellvertretenden Mitglieder gewählt.
(2) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem Hauptausschuss alle Entscheidungen, die nicht nach § 22 Abs. 3 KV M-V als wichtige Angelegenheiten der Stadtvertretung vorbehalten sind bzw. durch die folgenden Vorschriften der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister übertragen werden. Davon unberührt bleiben die der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister gesetzlich übertragenen Aufgaben, insbesondere die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
(3) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen nach § 22 Abs. 4 KV M-V
Maßgebend für die Ermittlung der Wertgrenzen für Grundstücke ist der Verkehrswert.
(4) Der Hauptausschuss entscheidet im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin oder dem
Bürgermeister in Personalangelegenheiten. Das ist bei Beamtinnen und Beamten der
Laufbahngruppe 2 die Ernennung, Beförderung und Entlassung, bei Angestellten ab
der Entgeltgruppe 12 die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung.
(5) Der Hauptausschuss trifft Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV
M-V innerhalb einer Wertgrenze von 100,- EUR bis 1.000,- EUR.
(6) Die Stadtvertretung ist laufend über die Entscheidungen im Sinne der Abs. 1 bis 5 zu
unterrichten.
(7) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind nicht öffentlich.
Artikel 2
Änderung des § 7 Abs. 2
§ 7 Bürgermeisterin/Bürgermeister
(1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird für acht Jahre gewählt.
(2) Sie oder er trifft Entscheidungen unterhalb der Wertgrenzen des § 5 Abs. 3 bis 5 und § 7 dieser Hauptsatzung.
(3) Erklärungen der Stadt im Sinne des § 38 Abs. 6 Satz 3 KV M-V bis zu einer Wertgrenze von 7.500,- EUR bzw. 2.500,- pro Monat bei wiederkehrenden Verpflichtungen können von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister allein oder durch eine oder einen von ihr oder ihm beauftragte bedienstete Person in einfacher Schriftform ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 25.000,- EUR.
(4) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister entscheidet über die Ernennung, Beförderung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1.
Bei Beschäftigten entscheidet sie oder er über die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
(5) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 140,- EUR.
Artikel 3
Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Veröffentlichung in Kraft.“
Nach den Statements der Fraktionen lässt Herr W. Schröder über den Antrag der Verwaltung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 13 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Enthaltungen: | 1 |
Damit ist der Antrag angenommen. Es wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Enthaltungen: | 1 |