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Beschlussvorschlag:
Im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.505.200 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 1.505.200 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR
c) das Jahresergebnis auf 0 EUR
Im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf 1.505.200 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 1.505.200 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.442.100 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.442.100 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Kredite werden nicht beansprucht.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Michael Galander Dr. Detlef Butzke Sylvia Thurow
Bürgermeister Fachbereichsleiter Finanzmanagement Fachbereichsleiterin Bau,
Und Zentrale Dienste Stadtentwicklung, Immo- bilienmanagement
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage der Kommunalverfassung § 64 Abs. 2 und 4 ist für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen eine gesonderte Haushaltssatzung zu erstellen.
Sowohl der Ergebnis- als auch der Finanzplan des Haushaltsplanes Städtebauliches Sondervermögen sind ausgeglichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen:
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hansestadt Anklam / Sanierungsmaßnahme Altstadtkern und Erweiterungsgebiet für das Haushaltsjahr 2013
einschließlich des Haushaltsplanes 2013