Auszug - Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens / Änderung  

öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 14.03.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
BM/321/2013 Verzinsung des Eigenkapitals des in die städtischen Gesellschaften eingebrachten Vermögens / Änderung
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Galander, Michael   

 

Herr Galander gibt als Einreicher Erläuterungen zum Hintergrund der Beschlussvorlage.

 

Der Ausschuss für Finanzen stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag durch die Absätze 2 und 3 der Sachdarstellung zu ergänzen. Der neue Wortlaut des Beschlussvorschlages lautet:

 

„Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird.

Die Gesellschafterversammlungen werden jedoch im Rahmen der zu beschließenden Jahresabschlüsse, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012, strikt auf die Einhaltung des gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut „Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren“ achten und diesen, sofern Jahresüberschüsse in den Gesellschaften erzielt werden, umsetzen.

Sofern in der Zukunft gesetzlich notwendige Änderungen an den Gesellschafterverträgen vorgenommen werden müssen, wird der von der Stadtvertretung o. g. Passus sodann in die Änderungen mit aufgenommen.

 

Es folgen die Statements der Stadtvertreter. Der Antrag des Ausschusses für Finanzen wird befürwortet.

 

Herr W. Schröder lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Anschließend wird über die geänderte Beschlussvorlage abgestimmt.

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Hansestadt Anklam ändert ihren Beschluss aus Vorlage FB2/112/2012 dahingehend, dass auf die umgehende Änderung aller 3 Gesellschafterverträge der städtischen Gesellschaften, verzichtet wird.

 

Die Gesellschafterversammlungen werden jedoch im Rahmen der zu beschließenden Jahresabschlüsse, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012, strikt auf die Einhaltung des gefassten Beschlusses mit dem Wortlaut „Von dem ermittelten Jahresüberschuss sind 3 % des gezeichneten Kapitals der Hansestadt Anklam als Eigenkapitalverzinsung auszukehren“ achten und diesen, sofern Jahresüberschüsse in den Gesellschaften erzielt werden, umsetzen.

 

Sofern in der Zukunft gesetzlich notwendige Änderungen an den Gesellschafterverträgen vorgenommen werden müssen, wird der von der Stadtvertretung o. g. Passus sodann in die Änderungen mit aufgenommen

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0