Drucksache - BM/325/2013  

Betreff: Grundsatzentscheidung zur Entwicklung der städtischen Schulen in der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Unterzeichner FB/SG:Frau Beatrix Wittmann-Stifft
Federführend:Bürgermeister Beteiligt:Bürgermeister
Bearbeiter/-in: Wittmann-Stifft, Beatrix   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
05.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
14.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 Verordnung über die Unterrichtsversorgung 2013 Ref entwurf  
Anlage 2 Entwicklung der Anzahl der Schüler  
Schulentwicklungskonzept Entwurf 2 - 28.02.2013 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Konzeption zur Entwicklung der städtischen Schulen in der Hansestadt Anklam – Schulentwicklungskonzeption „Anklam‘“.Sie ist Grundlage für die Entwicklung der Schulstandorte sowie die diesbezügliche Planung und Realisierung zukünftiger baulicher Investitionen an den einzelnen Schulstandorten in der im Konzept aufgeführten Priorität.Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Haushaltsmittel in den jeweils benannten Haushaltsjahren im Rahmen der Haushaltsplanung einzustellen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

 

In den zurückliegenden Haushaltsvorbereitungen hat es in zunehmendem Maße durch alle Schulleitungen der städtischen Schulen Bedarfsanmeldungen insbesondere im Hinblick auf Gebäude- und Raumsanierungen sowie zusätzlichen Raumbedarf gegeben.

 

Darauf ist je nach Möglichkeit der Haushalte reagiert worden. Nunmehr zeichnet sich jedoch ein Bedarf ab, der mit den regelmäßig im Haushalt zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln nicht mehr gedeckt werden kann.

 

Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Gebäudezustände und Raumsituationen an den  verschiedenen Schulen machte es sich aus Sicht der Verwaltung erforderlich eine Bestands- und Bedarfsaufnahme für alle Schulen in Verbindung mit der Entwicklung der Schülerzahlen, den Anforderungen an moderne Schule und Umsetzung der Bildungsangebote aufzustellen.

 

Das Ergebnis dieser Untersuchung ist die anliegende Konzeption zur Entwicklung der Schulen der Hansestadt Anklam (Schulentwicklungskonzeption „Anklam“).

Darin bestätigt sich, dass in den städtischen Schulen nicht nur ein z.T. enormer Sanierungsbedarf, sondern auch ein zusätzlicher Raum- bzw. Gebäudebedarf besteht, der es erfordert, neuen Schulraum in Ergänzung des vorhandenen zu schaffen.

 

Auf Grund der damit verbundenen Aufgabenstellungen ist es zwingend erforderlich einen grundsätzlichen Konsens zu den einzelnen Maßnahmen sowie zu Prioritäten zu erzielen.

 

Am 23.02.2013 hat der Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales auf der Grundlage eines Entwurfes der Schulentwicklungskonzeption „Anklam“ eine Besichtigung aller Schulen vorgenommen. Das Ergebnis der Besichtigung hat die Konzeption mit Ihrer Zielsetzung bestätigt.

 

 

Ziel und Ergebnis der Konzeption:

 

Der  aktuelle für den Schulstandort Anklam gültige Schulentwicklungsplan des Landkreises (noch OVP) ist bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 verbindlich.

Die Hansestadt Anklam beginnt bereits jetzt mit Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die städtischen Schulen, um im Ergebnis dessen zwingend erforderliche Festlegungen für zwingend notwendige Investitionen an den einzelnen Schulstandorten treffen zu können.

 

Bei der konzeptionellen Betrachtung der städtischen Schulentwicklung sind neben dem Anstieg der Schülerzahlen seit 2002

 

-          die Veränderungen des Schulgesetzes seit 2010/2011  hinsichtlich der Berücksichtigung des Elternwillens bei der freien Schulwahl ab der 5. Klasse,

-          die tendenzielle Entwicklung der Bildungspolitik in  Mecklenburg-Vorpommern, dass sich verstärkt auf Qualitätssicherung und  Qualitätsentwicklung an den Schulen konzentriert wird,

-          die Umsetzung des Konzeptes der Inklusion mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 und

-          der Ausbau der Ganztagsschulen, der neben einem leistungsorientierten Unterricht zusätzliche Freizeit- und Betreuungsangebote anbietet

 

berücksichtigt worden.

 

Insgesamt ist einzuschätzen, dass sich die bisherigen politischen Entscheidungen zur  Schulpolitik in der Hansestadt Anklam als vorausschauend und richtig erwiesen haben.

Die Daseinsberechtigungen der  zurzeit bestehenden Schulen  haben sich bestätigt. Alle städtischen Schulen sind auf der Grundlage heutiger Anforderungen über ihre Kapazität hinaus ausgelastet und haben auf der Grundlage der Schülerzahlentwicklung  weiterhin langfristig Bestand.

Es kann geschlussfolgert werden, dass die derzeitigen Schulstandorte (mit Nebenstandort) in der Hansestadt Anklam mindestens bis zum Planungszeitraum 2017 nicht nur benötigt, sondern die sich ergebenden Bedarfe nicht abdecken werden können.

Es ist weiterhin festzustellen, dass an allen Schulen Investitionsbedarf in jeweils unterschiedlichem Umfang besteht, der ausführlich im anliegenden Konzept beschrieben wird.

 

Für die Planung und Umsetzung der erforderlichen Investitionen, insbesondere im Baubereich, wird auf der Grundlage der anliegenden Untersuchung folgende Reihenfolge für die  Investitionsrealisierung vorgeschlagen:

 

 

  1. Priorität 1:              Schulstandort Innenstadt

Anbau eines Grundschulteils an die Regionale Schule „Käthe Kollwitz einschließlich eines durch beide Schultypen genutzten multifunktionellen Verbindungsbaus mit Fahrstuhl sowie umfassende Sanierung der Regionalen Schule „Käthe Kollwitz“

Mittelanmeldung im Haushaltsjahr 2014/2015 unter Berücksichtigung einzuwerbender Fördermittel

 

  1. Priorität 2:              Standort  Stadtwald

Anbau erforderlicher Raumkapazitäten an das vorhandene Schulzentrum sowie erforderliche Sanierung des Schulkomplexes

Mittelanmeldung im Haushaltsjahr 2016/2017 unter Berücksichtigung einzuwerbender Fördermittel

 

3.              Die erforderlichen Veränderungen am Standort Südstadt sowie weitere erforderliche kleinteilige Sanierungsarbeiten an allen Schulen - die unabhängig von den Prioritäten 1 und 2 durchgeführt werden müssen – sind nach Haushaltslage parallel zu den Prioritäten 1 und 2 zu realisieren.

 

 

Die Festlegung der Inhalte und der Prioritäten ist eine unverzichtbare Grundlage für die weitere Vorgehensweise der Verwaltung in Bezug auf Haushaltsplanung, Vorbereitung und Umsetzung der Vorhaben.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Haushaltsjahren im Rahmen der Haushaltsplanung anzumelden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1 - Konzeption zur Entwicklung der städtischen Schulen in der Hansestadt Anklam

Anlage 2 - Mittelanmeldung im vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2013/2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Verordnung über die Unterrichtsversorgung 2013 Ref entwurf (13 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Entwicklung der Anzahl der Schüler (48 KB)      
Anlage 3 3 Schulentwicklungskonzept Entwurf 2 - 28.02.2013 (132 KB) PDF-Dokument (161 KB)