Drucksache - FB2/122/2013  

Betreff: Haushaltssicherungskonzept HSK 2013 der Hansestadt Anklam
Status:öffentlichDrucksache-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste Beteiligt:Fachbereich 2 - Finanzmanagement und Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen (offen)   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
05.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales (offen)   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
06.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement (offen)   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Empfehlung
14.03.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung (offen)   
Ausschuss für Finanzen Empfehlung
04.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt   
Ausschuss für Stadtmarketing, Bildung und Soziales Empfehlung
02.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Bildung und Soziales geändert beschlossen   
Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement Empfehlung
03.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung und Immobilienmanagement geändert beschlossen   
Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Entscheidung
11.04.2013 
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung der Stadtvertretung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt das beigefügte Haushaltssicherungskonzept HSK 2013.

Die im HSK 2013 unter Punkt 5 aufgeführten Optionen E1 bis E3, A1 bis A12 sowie P1 bis P4 sind mit ihren finanziellen Festsetzungen offizielle Konsolidierungsziele.

Soweit dieser Beschluss unmittelbar das Jahr 2013 betrifft ist der Haushaltsplan 2013/14 insoweit zu korrigieren. Erforderliche Satzungsänderungen sind unverzüglich zur Befassung der Stadtvertretung vorzulegen.

Die Jahre 2014 bis 2016 betreffende Festlegungen zur Veränderung von Produktbudgets sind durch die Verwaltung im Rahmen zukünftiger Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltspläne sachgerecht zu veranschlagen.

Die Stadtvertretung macht sich das anliegende Personalentwicklungskonzept zu eigen.

Sachdarstellung:

Sachdarstellung:

 

Es wird auf die Erläuterungen im Haushaltssicherungskonzept (Position H zum Haushaltsplan 2013/14) verwiesen.