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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt das beigefügte Haushaltssicherungskonzept HSK 2013.
Die im HSK 2013 unter Punkt 5 aufgeführten Optionen E1 bis E3, A1 bis A12 sowie P1 bis P4 sind mit ihren finanziellen Festsetzungen offizielle Konsolidierungsziele.
Soweit dieser Beschluss unmittelbar das Jahr 2013 betrifft ist der Haushaltsplan 2013/14 insoweit zu korrigieren. Erforderliche Satzungsänderungen sind unverzüglich zur Befassung der Stadtvertretung vorzulegen.
Die Jahre 2014 bis 2016 betreffende Festlegungen zur Veränderung von Produktbudgets sind durch die Verwaltung im Rahmen zukünftiger Haushalts- bzw. Nachtragshaushaltspläne sachgerecht zu veranschlagen.
Die Stadtvertretung macht sich das anliegende Personalentwicklungskonzept zu eigen.
Sachdarstellung:
Es wird auf die Erläuterungen im Haushaltssicherungskonzept (Position H zum Haushaltsplan 2013/14) verwiesen.