Die Stadtvertretung beschließt, den § 13 der Hauptsatzung um einen Absatz 4 mitfolgendem Wortlaut zu erweitern:
,,Im Haushaltsplan der Hansestadt Anklam sind finanzielle Mittel im Sinne des§ 46 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V auszuweisen. Dabei ist zunächst einMindestbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich als Ortsteilbudget zuveranschlagen.
Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher sind bei der Haushaltsplanung aktiv miteinzubeziehen."
22.08.2019 - Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
Ö 8.15 - abgelehnt
Antrag:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 13 der Hauptsatzung um einen Absatz 4 mitfolgendem Wortlaut zu erweitern:
Im Haushaltsplan der Hansestadt Anklam sind finanzielle Mittel im Sinne des§ 46 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V auszuweisen. Dabei ist zunächst einMindestbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich als Ortsteilbudget zuveranschlagen.
Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher sind bei der Haushaltsplanung aktiv miteinzubeziehen.