|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 13 der Hauptsatzung um einen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut zu erweitern:
,,Im Haushaltsplan der Hansestadt Anklam sind finanzielle Mittel im Sinne des § 46 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V auszuweisen. Dabei ist zunächst ein Mindestbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich als Ortsteilbudget zu veranschlagen.
Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher sind bei der Haushaltsplanung aktiv mit einzubeziehen."