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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt:
Die Beschlussvorlage „Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam“ Drucksache: 2019/BM/350 wird wie folgt geändert:
Hauptsatzung der Hansestadt Anklam vom 22. August 2019 | Änderungsantrag |
§6 Ausschüsse
(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Es werden keine stellvertretenden Mitglieder gewählt.
| §6 Ausschüsse
(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus sechs Mitgliedern der Stadtvertretung und fünf sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen. Die Besetzung erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Dabei wird für jedes Ausschussmitglied eine persönliche Stellvertretung gewählt, wobei Mitglieder der Stadtvertretung nur durch Mitglieder der Stadtvertretung vertreten werden können. |
Sachdarstellung:
Im Falle einer Verhinderung der Teilnahme von Ausschussmitgliedern an einer Sitzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass diese durch eine persönliche Stellvertretung vertreten werden. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Stimmgewichtung in Ausschüssen zu Ungunsten einer Fraktion reduziert zumindest verkleinert. Diese stellvertretenden Ausschussmitglieder sollen per E-Mail informiert über Sitzungsort und Tagesordnung des Ausschusses informiert werden. Die Weitergabe der Unterlagen erfolgt selbstständig über die Fraktionen um hiermit eine Minimierung der Kosten zu erreichen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
keine