Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | ||||||||
TOP: | Ö 8.15 | |||||||
Gremium: | Stadtvertretung der Hansestadt Anklam | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 22.08.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 15:30 - 19:53 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Gotisches Giebelhaus | |||||||
Ort: | Frauenstraße 12, 17389 Anklam | |||||||
Zusatz: | Pause - 17:00 Uhr | |||||||
2019/BM/350-015 Antrag der Ortsvorsteher zur Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam | ||||||||
Status: | öffentlich | Drucksache-Art: | Antrag | |||||
Bezüglich: |
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Federführend: | Ortsvorsteher | Bearbeiter/-in: | Strumpf, Uta | |||||
Es wird ausgiebig über die Notwendigkeit dieses Antrages diskutiert.
Herr Schulz stellt letztlich den Antrag auf Schluss der Debatte.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 20 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Enthaltungen: | 1 |
Antrag:
Die Stadtvertretung beschließt, den § 13 der Hauptsatzung um einen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut zu erweitern:
Im Haushaltsplan der Hansestadt Anklam sind finanzielle Mittel im Sinne des § 46 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V auszuweisen. Dabei ist zunächst ein Mindestbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich als Ortsteilbudget zu veranschlagen.
Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher sind bei der Haushaltsplanung aktiv mit einzubeziehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 13 |
Enthaltungen: | 5 |
Damit ist der Antrag abgelehnt.