Auszug - Antrag der Ortsvorsteher zur Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 8.15
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 22.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2019/BM/350-015 Antrag der Ortsvorsteher zur Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
  Bezüglich:
2019/BM/350
Federführend:Ortsvorsteher Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Es wird ausgiebig über die Notwendigkeit dieses Antrages diskutiert.

 

Herr Schulz stellt letztlich den Antrag auf Schluss der Debatte.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

1

 

 


Antrag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, den § 13 der Hauptsatzung um einen Absatz 4 mit folgendem Wortlaut zu erweitern:

 

Im Haushaltsplan der Hansestadt Anklam sind finanzielle Mittel im Sinne des § 46 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V auszuweisen. Dabei ist zunächst ein Mindestbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich als Ortsteilbudget zu veranschlagen.

Die Ortsvorsteherin/ der Ortsvorsteher sind bei der Haushaltsplanung aktiv mit einzubeziehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

13

Enthaltungen:

5

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.