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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam in der vorliegenden Form.
Sachdarstellung:
Am 06. Juni 2019 ist eine neue Verordnung über die Entschädigungen der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungsverordnung – EntschVO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2019 (GVOBl. M-V S.192) in Kraft getreten.
Bei der Anwendung der neuen Entschädigungsverordnung werden unter anderem einige Hauptsatzungsänderungen erforderlich sein.
Betroffen davon sind neue Regelungen bei den Aufwandsentschädigungen für den Bürgervorsteher, die Stellvertretung des Bürgermeisteramtes, Fraktionsvorsitzende, Ortsvorsteher, Stadtvertreter und sachkundige Einwohner.
Außerdem sollen Aufgabengebiete bei den Ausschüssen neu bzw. anders gefasst, Zuständigkeiten konkretisiert und Wertgrenzen angepasst werden.
Die letzte Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam ist vom 22. März 2012. Inzwischen liegt die 3. Änderung dieser Satzung vom 04. Oktober 2017 vor.
Alle geänderten Passagen sind rot markiert. Zur besseren Veranschaulichung wurde eine Gegenüberstellung der noch aktuellen Fassung und der neuen Fassung durch die Verwaltung vorgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die bisherigen geplanten Kosten für Aufwandsentschädigungen betragen insgesamt 33.000,- EUR. Die Anwendung der neuen Entschädigungsordnung, selbst bei nur moderaten Erhöhungen und nicht der Ausschöpfung der möglichen Höchstsätze wird zwangsläufig zu Mehrausgaben führen. Eine konkrete und verhältnismäßig sichere Kostenschätzung kann demzufolge erst nach Festlegung der tatsächlichen Höhe der Entschädigungen durch die Stadtvertretung nach deren Beschlussfassung erfolgen.
Anlagen:
Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
Übersicht Entschädigungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung als Synopse 2019 (183 KB) | ||||
2 | Übersicht Entschädigungen (13 KB) |