Auszug - Antrag der IfA Fraktion zur Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam  

Sitzung der Stadtvertretung der Hansestadt Anklam
TOP: Ö 8.14
Gremium: Stadtvertretung der Hansestadt Anklam Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:30 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Gotisches Giebelhaus
Ort: Frauenstraße 12, 17389 Anklam
Zusatz: Pause - 17:00 Uhr
2019/BM/350-014 Antrag der IfA Fraktion zur Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Anklam
   
 
Status:öffentlichDrucksache-Art:Antrag
Unterzeichner FB/SG:1. Christian Schröder
2. Fraktionsvorsitzender
Bezüglich:
2019/BM/350
Federführend:Fraktion IfA Bearbeiter/-in: Strumpf, Uta

Herr Chr. Schröder möchte wissen, ob der Ortsvorsteher Sitzungsgeld und die monatliche Entschädigung erhält.

Herr J. Schröder erklärt, dass es beim Ortsvorsteher anders als bei Fraktionsvorsitzenden und Bürgervorsteher nach der Entschädigungsverordnung tatsächlich möglich ist.

 


Antrag:

 

Hauptsatzung, neue Fassung §13 Absatz 3

 

(3) Die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher erhalten eine monatliche funktionsbezogene

Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,00 EUR.  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1