Beschlussvorschlag:
Die Fraktion der CDU stellt folgenden Antrag zur o. a. Vorlage:
Die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Bürgervorsteherin oder des Bürgervorstehers beträgt 450 Euro im Monat. Siehe §10 Abs. 2 der Hauptsatzung.