Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Denkmalen beantragen
Volltext
Für nachhaltigen Städtebau ist es Städten und Kommunen wichtig, Baudenkmäler zu schützen. Dies gilt ebenfalls für Gebäude innerhalb von:
- Denkmalbereichen
- geschützten Gesamtanlagen
Wenn Sie ein solches Gut erhalten, können Sie dies in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und steuerliche Vergünstigungen bekommen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.
Damit Sie möglichst früh Klarheit über die zu erwartende Bescheinigung haben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen vorab eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen.
Folgende beteiligte Personen können die Zusicherung wie auch die Bescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragen;
- Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer des Kulturguts,
- Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers.
Die Zusicherung ersetzt nicht die abschließende Bescheinigung. Sie können sie deshalb nicht als Nachweis beim Finanzamt einreichen, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten. Bei besonderem Interesse können Sie mit der Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über einen bestimmten und noch nicht verwirklichten steuerlichen Sachverhalt beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 7i Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 10f Einkommensteuergesetz (EStG)
- § 11b Einkommensteuergesetz (EStG)
- Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes bei Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Baudenkmale in Mecklenburg-Vorpommern
- Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V)
Kosten
- kostenlos
Urheber
- Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Denkmalen beantragen
- Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen Zusicherung in Mecklenburg-Vorpommern
- Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen Zusicherung in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
- der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern