Zahnvorsorgeuntersuchungen für gesetzlich Krankenversicherte erhalten

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Die zahnärztliche Vorsorge hilft dabei, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten früh zu erkennen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihre Zähne einmal im Halbjahr kostenlos untersuchen lassen. Vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt.

Die Vorsorge für Erwachsene umfasst:

  • eine eingehende Untersuchung
  • Anleitung zu effektiver Mundhygiene
  • Hinweise, wie Sie Risikofaktoren verringern 

Falls nötig, wird außerdem 1 Mal jährlich Zahnstein entfernt. Einige Krankenkassen bieten darüber hinaus weitere Leistungen an.

Sie können die Vorsorgeuntersuchungen in Ihr Bonusheft eintragen lassen. Diese Einträge sind später wichtig, um einen höheren Zuschuss zu Zahnersatz zu erhalten.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Erforderliche Unterlagen

  • elektronische Gesundheitskarte
  • gegebenenfalls Bonusheft

Kosten

  • Leistungen, die über den Umfang der Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen, zahlen Sie selbst.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Zuständige Stelle

Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.06.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Urheber

Verfahrensablauf

Den Termin für Ihre Zahnvorsorgeuntersuchung können Sie bei Ihrer Zahnärztin beziehungsweise Ihrem Zahnarzt vereinbaren.