Wasserschutzgebiet: Festsetzung

Volltext

Um Trinkwassergewinnungsanlagen und ihre Einzugsgebiete vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. Innerhalb dieser Gebiete sind bestimmte Handlungen, die das Grundwasser gefährden können, verboten oder es sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Wasserschutzgebiete sind regelmäßig in die Zonen I, II und III mit unterschiedlich strengen Schutzanforderungen unterteilt. Innerhalb der näher zur Trinkwassergewinnungsanlage gelegenen Bereiche gelten schärfere Verbote als in den weiter entfernten. Im Wasserschutzgebiet hat die Sicherung des Trinkwassers Vorrang vor allen anderen Nutzungen, bis hin zum völligen Verbot, sofern dies zur Erreichung des Schutzzieles erforderlich ist.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

gebührenfrei

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und Umwelt (LUNG): Entgegennahme des Antrages, der im Sinne einer Anregung zu sehen und formlos zu stellen ist

Bearbeitungsdauer

ca. 2,5 Jahre

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2015
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal