Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Formulare
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Zuständige Stelle
- Forstamt
- bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V
Kosten
- - je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten
Verwaltungsgebühr: 60,00 EUR (Vorkasse: nein)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 02.09.2024
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern