Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.

Formulare

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Urheber

Zuständige Stelle

  • Forstamt
  • bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V

Kosten

  • - je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten

    Verwaltungsgebühr: 60,00 EUR (Vorkasse: nein)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 02.09.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern