Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:
- Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
- Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
- das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
- das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
- Sportveranstaltungen
- sonstige Formen
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt
Kosten
- für die Genehmigung zum Zelten
Verwaltungsgebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein) - für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen
Verwaltungsgebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein) - für die Genehmigung zum Abstellen von Verkaufsständen
Verwaltungsgebühr: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein) - für die Genehmigung zum Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren, Pferden und Wildtieren im Wald
Verwaltungsgebühr: Mindestens 170,00 EUR, höchstens 1800,00 EUR. (Vorkasse: nein) - für die Genehmigung von Werbevorrichtungen, Plakaten oder anderen Zeichen im Wald
Verwaltungsgebühr: Mindestens 40,00 EUR, höchstens 300,00 EUR. (Vorkasse: nein) - für die Genehmigung gemeinnütziger weiterer Formen der Waldnutzung
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein) - für die Genehmigung weiterer Formen der Waldnutzung
Verwaltungsgebühr: Mindestens 85,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)