Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung beantragen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung für:

  • Werbevorrichtungen, Plakate oder andere Zeichen im Wald
  • Anlage und Kennzeichnung von besitzüberschreitenden Rad- und Wanderwegen
  • das Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Pferden und Wildtieren in abgegrenzten Waldstücken oder in besonderen Gehegen
  • das Zelten sowie das Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Verkaufsständen im Wald
  • Sportveranstaltungen
  • sonstige Formen

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

Kosten

  • für die Genehmigung zum Zelten

    Verwaltungsgebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für die Genehmigung zum Abstellen von Wohnwagen oder Wohnmobilen

    Verwaltungsgebühr: 150,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • für die Genehmigung zum Abstellen von Verkaufsständen

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 80,00 EUR, höchstens 600,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • für die Genehmigung zum Halten und Hüten von landwirtschaftlichen Nutztieren, Pferden und Wildtieren im Wald

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 170,00 EUR, höchstens 1800,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • für die Genehmigung von Werbevorrichtungen, Plakaten oder anderen Zeichen im Wald

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 40,00 EUR, höchstens 300,00 EUR. (Vorkasse: nein)
  • für die Genehmigung gemeinnütziger weiterer Formen der Waldnutzung

    Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
  • für die Genehmigung weiterer Formen der Waldnutzung

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 85,00 EUR, höchstens 100,00 EUR. (Vorkasse: nein)