Wald: Ausnahmegenehmigung zum Feuermachen im Wald oder am Waldrand beantragen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)