Waffenherstellung (gewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen
Voraussetzungen
Sie sind volljährig, besitzen die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 21.12.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Zuständig ist die für den Geschäftssitz zuständige Waffenbehörde der Landkreise / kreisfreien Städte in M-V.
Dokument
Beizubringende Dokumente
- sonstige Unterlagen
- Nachweis zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition
- Qualifikationsnachweis
- Lageplan
- Sonstige Nachweise
- Ablehnung- oder Erlaubnisbescheid bei früherer Beantragung einer Erlaubnis zur Waffenherstellung
- Grundriss
Bearbeitungsdauer
Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal