Waffenherstellung (gewerbsmäßig): Erlaubnis beantragen

Voraussetzungen

Sie sind volljährig, besitzen die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung und die Fachkunde.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.12.2023
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Zuständig ist die für den Geschäftssitz zuständige Waffenbehörde der Landkreise / kreisfreien Städte in M-V.

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • sonstige Unterlagen
    • Nachweis zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition
  • Qualifikationsnachweis
  • Lageplan
  • Sonstige Nachweise
    • Ablehnung- oder Erlaubnisbescheid bei früherer Beantragung einer Erlaubnis zur Waffenherstellung
  • Grundriss

Bearbeitungsdauer

Sofern alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, sollte eine Bearbeitungsdauer von 3 Monaten ausreichend sein.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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