Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Urheber

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Volltext

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.

Rechtsgrundlage(n)

kommunale Satzung

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • sonstige Unterlagen
    • Skizze des Wappens

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

eGo M-V