Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen
Urheber
Volltext
Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.
Dokument
- sonstige Unterlagen
- Skizze des Wappens
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist
Fachliche Freigabe
eGo M-V