Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden

Volltext

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:

  • Versicherungsfachliche Grundlagen
  • Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge?
  • Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung

Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:

  • Vorsorge
  • Sach-/Vermögensversicherung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

Kosten

  • Gebühr für die Prüfung

    Gebühr: 230,00 EUR (Vorkasse: nein)

Hinweise (Besonderheiten)

Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.02.2018
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Urheber

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Erklärung zur Kostenübernahme
  • Sachkundenachweis
    • Sachkundenachweises nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, § 34h Abs. 1 S. 4 iVm § 34f Absatz 2 Nr. 4 GewO oder § 34i Abs. 2 Nr. 4
  • Sonstige Nachweise
    • Bescheinigungen für erfolgreich absolvierten schriftlichen Prüfungsteil
  • sonstige Unterlagen
    • Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1, § 34h Abs. 1 S. 1 oder § 34i Abs. 1 S. 1 GewO

Onlinedienste

Frist

  • 14 Tag(e)