Versicherungsvermittler und Versicherungsberater: zur Sachkundeprüfung anmelden
Volltext
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Versicherungsvermittler oder -berater ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der schriftliche Prüfungsteil erstreckt sich insbesondere auf die Sachgebiete:
- Versicherungsfachliche Grundlagen
- Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie Grundzüge der staatlich und betrieblich geförderten Altersvorsorge?
- Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung
Für den praktischen Prüfungsteil kann der/die Prüfungsteilnehmer/teilnehmerin zwischen den beiden folgenden Sachgebieten wählen:
- Vorsorge
- Sach-/Vermögensversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.
Kosten
- Gebühr für die Prüfung
Gebühr: 230,00 EUR (Vorkasse: nein)
Hinweise (Besonderheiten)
Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde aus der zuvor frei zugänglichen Tätigkeit des Versicherungsvermittlers ein erlaubnis- und registrierungspflichtiges Gewerbe.
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Urheber
Dokument
- Erklärung zur Kostenübernahme
- Sachkundenachweis
- Sachkundenachweises nach § 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO, § 34h Abs. 1 S. 4 iVm § 34f Absatz 2 Nr. 4 GewO oder § 34i Abs. 2 Nr. 4
- Sonstige Nachweise
- Bescheinigungen für erfolgreich absolvierten schriftlichen Prüfungsteil
- sonstige Unterlagen
- Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1, § 34h Abs. 1 S. 1 oder § 34i Abs. 1 S. 1 GewO
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Frist
- 14 Tag(e)