Versicherungsvermittler: Eintragung ins Vermittlerregister beantragen

Volltext

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis ist für die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung der Eintrag in dem Register für Versicherungsvermittler vorgeschrieben. Die Industrie- und Handelskammern fungieren als Zulassungsstellen und führen gleichzeitig das Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet ist.

Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz. Ein Tätigwerden ohne Registrierung ist bußgeldbewehrt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich an die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsvermittler-Erlaubnis

Kosten

  • Gebühr: 45,00 EUR (Vorkasse: nein)

Formulare

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer (IHK) in Rostock, Schwerin oder Neubrandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.09.2019
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Erlaubnis für Versicherungsvermittler

Frist

  • 14 Tag(e)