Vermietung einer kommunalen Veranstaltungsfläche anzeigen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Volltext

Sie können eine eine öffentliche Veranstaltung auf einer kommunalen Veranstaltungsfläche abhalten.

Es wird mit allen einzubeziehenden Behörden anhand Ihrer Angaben geprüft, z.B. welche Auflagen hinsichtlich Lärmschutz, Brandschutz oder der sanitätsdienstlichen Versorgung notwendig erscheinen bzw. gesetzlich vorgeschrieben sind.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde