Verkehrszeichen: Entfernung vorschlagen

Volltext

Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.

Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:

  • Verkehrsschilder
  • Straßenmarkierungen
  • Ampeln

Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • rot-weiß gestreifte Schranken
  • Poller und Absperrgeländer
  • Parkscheinautomaten

Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • die Verkehrsführung geändert wurde
  • sich Verkehrszeichen widersprechen
  • Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
  • ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt

Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Zuständige Stelle

Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

Es gibt keine Frist.