Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Volltext

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

keine

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.06.2017
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung M-V

09.09.2021

Urheber

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