Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben

Volltext

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Die Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können Sperrmüll in den jeweiligen Wertstoffhöfen abgeben.

Kosten

Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.12.2021
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
  • Abfallgebühren.

Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal