Soziale Entschädigung: Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen beantragen
Urheber
- Soziale Entschädigung: Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen beantragen
- Soziale Entschädigung: Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
- Soziale Entschädigung: Hilfsmittel für Geschädigte infolge anerkannter Schädigungsfolgen beantragen in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sollten Sie körperliche Schäden erlitten haben, können Sie Hilfsmittel beantragen, die Sie im Alltag unterstützen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Körperersatzstücke
- orthopädische Hilfsmittel
- andere medizinische Hilfsmittel, zum Beispiel Rollatoren
Außerdem können übernommen werden:
- notwendige Anpassungen an Hilfsmitteln
- Reparaturen
- Ersatzbeschaffungen
- Anleitung und Training im Umgang mit dem Hilfsmittel
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 143 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 3 LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS-AÜLVO M-V)
Voraussetzungen
- Aufgrund Ihrer anerkannten gesundheitlichen Schäden benötigen Sie Hilfsmittel.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Sozialgericht
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)