Reisepass: Wiederfinden nach Verlustanzeige melden

Volltext

Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Der Reisepass ist der zuständigen Stelle vorzulegen. 

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Voraussetzungen

Sie hatten Ihren Reisepass zuvor als verloren gemeldet.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Frist

Die Fundmeldung und die Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Stelle

In Mecklenburg-Vorpommern sind die zuständigen Stellen die Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden.

Ansprechpunkt

Passbehörde des aktuellen Wohnorts

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal